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Goldgeschäfte: Vermittlung oder Anlageberatung?

Das LG Gera hatte darüber zu urteilen, ob eine Vermittlerin für den Differenzbetrag zwischen dem börsennotierten Kurs und dem des Goldanbieters zu haften hat. Dass die Beklagte als Vermittlerin und nicht als Anlagenberaterin fungierte spielte dabei eine wesentliche Rolle.

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