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Bundesregierung schränkt Provisionsdeckel ein

Allein ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss einer RLV und der Gewährung eines Darlehens ist nicht ausreichend, um Versicherungsunternehmen oder Darlehensgeber zu berechtigen, Provisionen zu deckeln, erklärt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage.

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Provisionsbegrenzung ad acta legen

Der Entwurf einer Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung wurde erneut zur öffentlichen Konsultation gestellt. Der BVK begrüßt dieses Signal der BaFin, von ihren Plänen zur Einführung von Provisionsrichtwerten beim Vertrieb von Lebensversicherungen abzurücken.