Pensionsrückstellungen beziehen sich auf die finanziellen Reserven, die für Verpflichtungen aus der bAV gebildet werden. Sie dienen dem Zweck, zukünftige Auszahlungen an Anspruchsberechtigte zu gewährleisten. Welche Besonderheiten bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen zu beachten sind.