Die Anforderungen an die Beratungspflicht des Versicherungsvermittlers sind hoch. Sie sollten Informationen, die für den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers relevant sind, kritisch hinterfragen. Dafür brauchte es aber eine solide Gesprächssituation.
Angesichts des zweithöchsten Stornovolumens seit Verabschiedung des LVRG 2014, haben die Deutschen mehr als 100 Mio. Euro verschenkt, weil sie Ihre Lebensversicherung stornierten, anstatt sie auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen zu verkaufen.
Die jährlichen Infobriefe der deutschen Lebensversicherer vermitteln mittlerweile mehrheitlich einen guten Eindruck in Verbindung mit dem Wert des Vertrages. Die gesetzlichen Vorgaben sind damit weitgehend erfüllt. Bei der Verständlichkeit hat die Branche noch Nachholbedarf.
Im vergangenen Jahr verschenkten die Deutschen laut Policen Direkt weit mehr als 90 Millionen Euro, weil sie ihre Lebensversicherung stornierten statt diese auf dem Zweitmarkt zu verkaufen.
Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm über die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers bei Vermittlung im Zweitmarkt für Lebenspolicen.