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Weitere News
Muetze-Richterhammer-183925988-FO-fotobieshutterb
fotobieshutterb / fotolia.com (2) © Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala
05.07.2019
Thema des Tages
Scharia schützt vor Gläubigern, im Erbrecht sowie bei familienrechtlichen Ansprüchen
Auch deutsche Gerichte erkennen Scharia-Recht an und wenden es auch gegebenenfalls zwingend an, wenn es den grundlegenden deutschen Rechtsvorstellungen – speziell der Verfassung – nicht widerspricht. Umgekehrt im Ausland wird deutsches Recht auch soweit grundsätzlich gültig nicht angewendet, wenn es dortigen wesentlichen Grundsätzen des Rechtssystems widerspricht.
hand-mit-paragraphen-113932848-fo-vege
16.09.2016
Recht
Varianten sittenwidriger Versicherungsverträge*
Auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigte Versicherungsprodukte können wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Dies gilt dann auch für den dahingehenden Vertrag mit Beratern und Vermittlern. Der Anleger hat daher dann auch keinen Anspruch darauf, vor Falschberatung geschützt zu werden: Eine Enthaftung ganz ohne Vermögensschadenhaftpflicht (VSH).