Der BGH hatte zu entscheiden, ob einer Versicherungsnehmerin Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der teilweisen Einstellung ihres Hotelbetriebs während des „zweiten Lockdowns“ in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zustehen.
Immerhin sechs von zehn Deutschen sammeln den Kot ihres Hundes immer ein. Anschließend muss der Beutel in die Restmülltonne. Denn eventuelle Krankheitserreger aus den Häufchen können Menschen anstecken – auch über die Luft.
Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski und Rechtsanwalt Boris-Jonas Glameyer haben sich mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Betriebsschließungsversicherung auseinandergesetzt und fassen das Urteil zusammen.
Einem Urteil des Landgerichts München zufolge hat ein Gastwirt, der Corona-bedingt seinen Betrieb schließen musste, Anspruch auf eine Entschädigung durch seine Betriebsschließungsversicherung.
Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern leistet der Münchener Verein bei Betriebsschließungen infolge von Corona bei bestehenden Verträgen und lässt somit seine Handwerkskunden nicht im Stich.