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Fristlose Kündigung des freien Handelsvertreters

Ein Urteil des OLG Köln stellt erstmalig klar, dass die Gründe für eine fristlose Kündigung eines Handelsvertreters den Vertrag betreffen müssen und nicht etwa in dessen Privatsphäre oder Lebensführung liegen sollen, um einen Entfall des Ausgleichsanspruches zu rechtfertigen.

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