Der BGH verneinte in seinem Urteil Ende November 2019 sowohl den Wegfall der Voraussetzungen für die Krankentagegeldversicherung als auch einen Rückforderungsanspruch des Krankenversicherers.
Bei einer Altersteilzeit wird zwischen einer Aktiv- und einer Passivphase unterschieden. Arbeitnehmer mit vollendetem 55. Lebensjahr können mit dem Arbeitgeber eine Altersteilzeit für maximal sechs Jahre vereinbaren.