Auch die PKV sieht den Reformbedarf in der Krankenhausversorgung. Leitgedanke muss die Qualität der medizinischen Versorgung sein, nicht aber abstrakte Berechnungen der vermeintlich ‚richtigen‘ Zahl und Größe von Krankenhäusern. Dazu gehört auch eine gute Versorgung des ländlichen Raums.
Der BdV bemängelt Fehlanreize im System: Die tatsächlichen Kosten bei klassischen Verträgen betragen derzeit rund 16 Prozent. Obwohl Versicherte bei fondsgebundenen Varianten ein höheres Risiko tragen, müssen sie mit einem Mehr an Kosten von 10 Prozent rechnen.
Die BaFin bekommt Unterstützung vom BdV, um gegen überhöhte Provisionen und Vertriebskosten vorzugehen: Schon jetzt gebe es genügend rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsbehörde, um gegen Provisionsabzocke vorgehen zu können.
Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums ist nach Auffassung von Prof. Dr. Schwintowski nach wie vor verfassungs- und europarechtswidrig.