Gericht: Barvermögen aus Erbschaft umfasst auch das Kontoguthaben
Erben, denen im Testament ein „Barvermögen“ versprochen wird, sollten sich nicht zu früh freuen. Der Begriff „Barvermögen“ ist mehrdeutig und führt in Erbengemeinschaften oft zu Streit. Darauf weisen die Verbraucherzentrale Hamburg und die Firma ErbTeilung unter Berufung auf ein Urteil des OLG Oldenburg hin.