Enthält die Courtagezusage des Versicherers eine ausdrückliche oder konkludente Kontokorrentabrede, muss der Makler den Abrechnungen des Versicherers widersprechen, wenn er sie nicht gegen sich gelten lassen will.
Die Roadshow des Deutschen Maklerverbunds ist gestartet und unter anderem wurden neue Maklerhaftungskonzepte im Gewerbebereich sowie ein automatisiertes Courtageabrechnungs-Tool vorgestellt.