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PSVaG erhöht den Beitragssatz für 2023

Pensions-Sicherungs-Verein VVaG in Köln hat den Beitragssatz für das Jahr 2023 von 1,8 Promille auf 1,9 Promille festgesetzt. Für Zusagen über Pensionskassen ist in diesem Jahr ein zusätzlicher Beitrag von 1,5 Promille zu entrichten, der zur Erhöhung des Ausgleichsfonds verwendet wird.

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bAV-Urteile zu Kapital statt lebenslanger Betriebsrente

In zwei Fällen hatten Arbeitgeber jeweils Versorgungszusagen erteilt, die einseitig auf Arbeitgeberseite die Möglichkeit vorsahen, anstelle einer lebenslangen Altersrente eine einmalige Kapitalzahlung zu leisten. Ob der Gebrauch dieser Option gegen den Arbeitnehmerwillen rechtmäßig ist, beurteilte das BAG.

Garantien in der betrieblichen Altersversorgung

Eine 100-prozentige Beitragsgarantie in der bAV scheint angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus nicht mehr darstellbar zu sein. Wie können zukunftsfähige Lösungen aussehen und worauf sollten Arbeitgeber bei der Ausgestaltung der Verträge achten?

Niedrigster PSVaG-Beitragssatz seit 2016

Der Beitragssatz 2021 wird besonders durch die günstige Entwicklung der Insolvenzen sowie erhebliche Auflösungen der RfB aus dem Vorjahr positiv beeinflusst. Der PSVaG geht davon aus, dass sich die entlastenden Effekte im Jahr 2022 nicht wiederholen werden.

Befreiung vom Zwangskorsett des BetrAVG

Die Betriebsrente nach dem BetrAVG zu gestalten passt oft nicht zu den Bedürfnissen der Arbeitgeber- und Nehmer. EU-Recht und Rechtsprechung machen das BetrAVG zudem unberechenbar. Doch unnötige Belastungen und Einschränkungen können vermieden werden.

Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen

Für Unternehmen mit versicherungsförmiger bAV heißt es ab 1. Januar 2022: 15 Prozent Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen. Doch nicht nur Verträge und Versorgungsordnungen müssen geprüft werden. Auch ist zu klären, wie der Zuschuss gerechnet werden soll.

BRSG: Kein Schub für die bAV

Mittlerweile sind in 87 Prozent der Firmen Regelungen für die Umwandlung von Entgelt in Altersvorsorgeansprüche etabliert. Die Pandemie habe sich nicht auf die Entgeltumwandlung ausgewirkt und auch für 2021 sei dies nicht zu erwarten.