Aktuelles

Augen auf beim Versichererwechsel!

Vielerorts verfolgen Kunden – und leider auch einige Makler – die Umdeckung eines Versicherungsvertrag mit zu wenig Aufmerksamkeit. Da dies zu den fehleranfälligsten Bereichen der Maklertätigkeit gehört, lohnt es im Sinne der Haftungsprävention ihre rechtlichen Implikationen anhand eines aktuellen Urteils nachzuvollziehen.

Weitere Nachrichten

Hochwertige BU: Man hat nur einmal die Wahl

Anbieter hochwertiger Arbeitskraftabsicherung bieten vom Antragsprozess bis zum Leistungsfall klare Regelungen und hohe Transparenz. Seit 23 Jahren veröffentlicht die Swiss Life ihre Anerkennungsquote und zeigt sich so öffentlich als zuverlässiger Leistungsgeber.

Der schweizerischen Tradition verpflichtet

Der schweizerischen Tradition verpflichtet

Die Swiss Life hat sich den Kriterien für eine qualifizierte Absicherung des Risikos eines Arbeitskraftverlustes verpflichtet: einer gewissenhafte Bedarfsermittlung durch den Vermittler, einem transparenten Antragsprozess, einem qualifizierten und auch für den Kunden verständlichen Versicherungsschutz und einer kundenfreundlichen Bearbeitung der Leistungsfälle.