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Verkehrsverstoß
Weitere News
Frau-Brief-verstoert-304816436-AS-fizkes
fizkes – stock.adobe.com
01.09.2020
Finanzen
Knöllchen aus dem Ausland. Besser gleich bezahlen!
Temposünder, Rotfahrer und andere Verkehrsteilnehmer, die es mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht so genau nehmen, werden – hierzulande wie im Ausland – regelmäßig zur Kasse gebeten.
Auto-Fahrtenbuch-Stift-62727789-FO-Gina-Sanders
Gina Sanders – fotolia.com
29.01.2020
Urteile
Fahrtenbuchauflage nach Verkehrsverstoß für 15 Monate rechtmäßig
Wenn nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden kann, wer am Steuer saß, darf die zuständige Behörde den Fahrzeughalter verpflichten, für einen gewissen Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen. Dabei ist ein Zeitraum von 15 Monaten rechtens, urteilte das Verwaltungsgericht Mainz.
Blitzer-Auto-94221286-FO-sdecoret
sdecoret / fotolia.com
09.09.2019
Urteile
Urteil: Begründung für Fahrtenbuchauflage notwendig
Für eine Fahrtenbuchauflage muss der Betroffene nachweisbar über seinen Verkehrsverstoß rechtzeitig informiert worden sein und die Polizei muss ihrer Ermittlungspflicht nachgekommen sein. Dies urteilte das Verwaltungsgericht Hamburg.
Auto-45476934-FO-maho
maho / fotolia.com
12.08.2019
Urteile
Fahrtenbuchauflage gilt auch bei Verkauf des Autos
Falls nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht festgestellt werden kann, muss der Halter als Auflage häufig ein Fahrtenbuch führen. Dies gilt auch weiterhin, wenn das Tatfahrzeug verkauft wurde. Das Fahrtenbuch ist dann für das Ersatzfahrzeug zu führen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof München.