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Transparenzgebot gem. § 307 BGB
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Intransparent ist eine Klausel, wenn sich ihr Regelungsgehalt überhaupt erst aus der in Bezug genommenen Vorschrift erschließen lässt. Wie sich das Transparenzgebot auf die Obliegenheitspflichten in der Wohngebäudeversicherung auswirkt, erläutert Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski im zweiten Teil.
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17.06.2021
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Unwirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
Zwischen einer Vertriebsgesellschaft und einem Handelsvertreter kam es zu Streitigkeiten über verschiedene Ansprüche im Zusammenhang mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.