Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Schenkungen
Weitere News
Theme holidays and gifts: a man in a black suit holding two excl
Photo credit: depositphotos.com
24.10.2023
Marketing & Vertrieb
Makler sehen enormes Potenzial im Segment Erben und Schenken
Ein Drittel der Makler ist bereits in der Beratung und Vermittlung von Wholelife-Tarifen zur Vermögensübertragung und Nachlassplanung aktiv. Zunehmend erkennen Vermittler hier enorme Profilierungsmöglichkeiten und bewerten entsprechend die Geschäftsaussichten positiv.
I will read and you write it down!
Drazen – stock.adobe.com
16.02.2022
Finanzen
Wie übergangene Erben schnell zu Geld kommen
Die Testamentseröffnung ist für manchen Erben ein Jubeltag, für andere dagegen ein traumatisches Erlebnis. Wenn die Geschwister alle im Testament bedacht werden und nur der eigene Name darin nicht vorkommt, ist die Enttäuschung groß. Haben die Eltern mich vergessen? Was habe ich falsch gemacht? Erbe ich jetzt gar nichts?
Anzugtraeger-Papier-226308907-AS-Nomad-Soul
Nomad_Soul – stock.adobe.com (2) © BKL Fischer Kühne + Partner
12.06.2020
Recht
Enterbt – was nun?
Ein vollständiger Ausschluss vom Erbe ist kaum möglich. Enterbte Angehörige haben umfassende Rechte. Vorausschauende lebzeitige Regelungen verhindern langwierige Auseinandersetzungen. Gerade Familienunternehmer sollten vorbauen.
Kind-Taschengeld-78887696-AS-gourmetphotography
gourmetphotography (2) © Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
02.06.2020
Recht
Sind Lebensversicherungen für die Absicherung von Kindern und Enkelkindern geeignet oder rückforderbar?
Seine Kinder und Enkelkinder bereits jetzt für die Zukunft absichern zu wollen, ist ein Bestreben der meisten Eltern und Großeltern. Gerne möchte man seinen Lieben bereits jetzt etwas Gutes tun und zum Beispiel sicherstellen, dass diese später genügend Geld für eine Ausbildung oder ein Studium zur Verfügung haben.
Papier-Stempel-Fueller-Iustitia-100420764-FO-antic
antic / fotolia.com
28.02.2019
Ermächtigung
Wie Sie die 8 häufigsten Streitpunkte beim Erben und Vererben vermeiden
Immer mehr Erbschaften enden im Streit. Wer sein Erbe regelt und nicht dem Zufall überlässt, kann diesen vermeiden. Und wer seine Rechte kennt, kann einem Erbstreit ruhig begegnen.
hundert-euro-schein-baerenfalle-200374268-FO-fotomek
30.08.2018
Finanzen
Güterstandsschaukel zum Vermögensschutz - legal oder Steuerhinterziehung Deluxe?
Betreffend den Ex-Manager eines DAX-Konzerns vermutet ein Staatsanwalt infolge der Benutzung einer Güterstandsschaukel eine Steuerhinterziehung. Der Rechtsbeistand des Betroffenen zieht eine Strafanzeige wegen mutmaßlicher Verletzung von Amts- und Dienstgeheimnissen in Betracht.
mann-pfeil-nach-oben-kursgewinn-111403374-FO-stokkete
08.08.2018
Produkte
Advigon erweitert Produktangebot
Nachdem EZB-Chef Mario Draghi die Zinsen in der Euro-Zone bis einschließlich kommenden Sommer bei Null halten möchte, ist die Herausforderung für Privatanleger nach wie vor groß, größere Geldbeträge in Zeiten von Niedrig- oder gar Negativzins gewinnbringend anzulegen. Die durchschnittliche Inflationsrate von 0,7 Prozent in den zurückliegenden fünf Jahren lässt das Vermögen auf Sparbuch und Festgeldkonten zudem schrumpfen. Adv
Mann-Frau-Streit-70909647-FO-DDRockstar
06.06.2017
Thema des Tages
Zuwendungen an Ehegatten und bei Lebensgemeinschaft sind oft rückforderbar
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 06.05.2014, Az. X ZR 135/11) entschied, dass Zuwendungen an nichteheliche Lebenspartner mit dem Zweck der Absicherung für den Todesfall des Zuwendenden keine Schenkungen sind. Scheitert die Lebensgemeinschaft sind solche Zuwendungen anders als Schenkungen zurück zu gewähren.