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13.07.2021
Assekuranz
Rechtschutzversicherung: Schlüssigkeit entscheidet, nicht der Beklagtenvortrag!
Erfreuliche Nachrichten für Versicherungsnehmer kamen Ende März 2021 aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof entschied im Rahmen einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die ARAG, dass eine von der ARAG und anderen Versicherern verwendete Klausel, die für den Rechtsschutzfall auch auf den Vortrag des Anspruchsgegners abstellt, nicht zulässig ist.
Anzugtraeger-Lupe-Paragraf-203479081-FO-Andrey-Popov
07.08.2018
Thema des Tages
Neue Rechtsschutz muss auch bei Widerruf alter Verträge leisten
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 24.04.2013, Az. IV ZR 23/12) entschied, wann Kunden von beispielsweise Kreditinstituten (insbesondere Privatbanken, Sparkassen) sowie Versicherungsgesellschaften einen Anspruch auf Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung (RSV) auch für früher abgeschlossene Verträge haben: Ausreichend ist dafür eine RSV-Deckung zum Zeitpunkt des Vertragswiderrufes.