Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Rechtsschutzfall
Weitere News
Cyber law concept
phonlamaiphoto – stock.adobe.com
24.05.2023
Digitalisierung
Digitale Strafrechtsschutz-Versicherung für Unternehmen
Finlex bietet nun eine Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung für Unternehmen auf seiner Online-Plattform mit den Risikoträgern ARAG und ROLAND an. Diese zeichnen smart und digital einen Versicherungsschutz auf überdurchschnittlich hohem Niveau und mit einem relativ geringen Informationsbedarf.
Richterin-Hammer-Laptop-293560448-AS-BillionPhotos-com
(1) BillionPhotos.com – stock.adobe.com (2) Wirth Rechtsanwälte
12.05.2021
Recht
BGH zu unwirksamen Klauseln in der Rechtschutzversicherung
Der Bundesgerichtshof erklärt einen aktuellen Versuch der Änderung von Rechtschutzversicherungsbedingungen zum Nachteil der Kunden für gescheitert und gibt dem betroffenen Versicherer sogar noch äußerst schmerzhafte Hausaufgaben auf.
Gruppe-Party-Feuerwerk-198607416-AS-Impact-Photography
Impact Photography – stock.adobe.com (2) © Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala
14.10.2019
Recht
Für absehbar brennende Häuser bietet kein Versicherer eine Deckung
Durch sein Urteil vom 4.Juli 2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az. IV ZR 200/16): „Die so genannte Vorerstreckungsklausel des § 4 Abs. 3 Buchst. a) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008) ist intransparent.“ und damit unwirksam, § 307 I 2 BGB.