Die Klägerin hatte für sich als versicherte Person bei der Gothaer Lebensversicherung AG seit dem 01.04.2000 eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung auslaufend zum 01.04.2024 abgeschlossen. Nach wiederholten stationären und ambulanten Behandlungen in einem Klinikum wurde durch einen Facharzt am 27.05.2013 die Diagnose multiple Sklerose mit primär schubförmigen Verlauf gestellt. Im Rahmen einer weiteren Untersuchung in der Klinik wurde die Diagnose am 04.06.2013 ...