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30.06.2021
Finanzen
BGH stärkt Bankkunden: Vorfälligkeitsentschädigungen sind zurückzahlen
In seinem aktuellen Beschluss - XI ZR 320/20 - hat der Bundesgerichtshof das Rechtsmittel der bereits beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main unterlegenen Commerzbank AG zurückgewiesen.
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11.10.2016
Recht
Erlaubnis nach § 34 i GewO
Wer Immobiliendarlehen an Verbraucher vermitteln will, braucht dazu seit dem 21.03.2016 eine behördliche Erlaubnis nach Paragraf 34 i Gewerbeordnung. Doch auch die Bestandsvermittler, die aufgrund einer Übergangsfrist zunächst mit ihrer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung weiter vermitteln durften, sollten nun aktiv werden. Denn diese Übergangsregelung endet zum 21.03.2017.