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Hausstand
Weitere News
BFH: Keine Pflicht zur Kostenbeteiligung bei Ein-Personen-Haushalt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung – eine wichtige Klarstellung für Steuerpflichtige.
ADOBE
20.08.2025
Steuern
Doppelte Haushaltsführung: BFH konkretisiert Anforderungen an eigenen Hausstand bei Ein-Personen-Haushalten
Der Bundesfinanzhof hat die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung präzisiert: Bei einem Ein-Personen-Haushalt ist keine finanzielle Beteiligung an den Lebenshaltungskosten erforderlich. Das Urteil stärkt insbesondere junge Berufstätige, die im elterlichen Haus wohnen und aus beruflichen Gründen eine Zweitunterkunft benötigen.
Frau-Laptop-Couch-160641912-DP-AntonSofiychenko
04.09.2024
Urteile
Doppelte Haushaltsführung – was jüngere und ältere Arbeitnehmer unterscheidet
Die doppelte Haushaltsführung ist eine Belastung, weil man als Berufstätiger an zwei Orten lebt und viel Aufwand damit verbunden ist. Vorteilhaft ist aber, dass damit verbundene Kosten steuerlich absetzbar sind. Ist das auch der Fall, wenn zur Wohnung am Arbeitsplatz noch das frühere Jugendzimmer bewohnt wird?
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contrastwerkstatt – stock.adobe.com (2) © MiBB Versicherungsmakler und Maklerverbund
29.07.2020
Marketing & Vertrieb
Hausratschutz muss nicht teuer, aber gut sein
Einen Hausstand hat heute nahezu jeder von uns. Mal etwas umfangreicher, mal etwas überschaubarer – je nachdem, ob ein Einzimmerapartment, eine Eigentumswohnung oder ein Haus damit ausgestattet werden soll. Bei jungen Leuten ist das Budget für die eigenen vier Wände meist noch schlank gehalten.