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Denkmalschutz
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Wer ein Baudenkmal saniert, kann begünstigte Aufwendungen über zwölf Jahre vollständig abschreiben. Voraussetzung für die Denkmal-AfA ist jedoch die rechtzeitige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde – eine Baugenehmigung allein sichert den Steuervorteil nicht.
Redaktion experten.de / KI-generiert
08.09.2026
Immobilien
Denkmal-AfA: Warum Eigentümer vor Baubeginn handeln müssen
Baudenkmale können bei Sanierungen erhebliche steuerliche Vorteile bieten: Begünstigte Aufwendungen lassen sich über zwölf Jahre vollständig abschreiben. Doch eine Baugenehmigung allein genügt nicht. Ein neuer Praxisleitfaden zeigt, welche Abstimmungen bereits vor Beginn der Arbeiten erforderlich sind – und welche Fehler die Steuervergünstigung gefährden können.
House Made From Euro Banknotes
graja – stock.adobe.com
26.07.2024
4 Wände
BVS aktualisiert Honorar-Richtlinie für Immobilienwertgutachten
Die aktualisierte Honorar-Richtlinie für Immobilienwertgutachten enthält jetzt Hinweise zu Mietwertgutachten und passt die Grundhonorare an die aktuelle Preisentwicklung an. Ziel ist eine präzisere und transparentere Honorarberechnung.