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Denkmal-AfA

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Wer ein Baudenkmal saniert, kann begünstigte Aufwendungen über zwölf Jahre vollständig abschreiben. Voraussetzung für die Denkmal-AfA ist jedoch die rechtzeitige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde – eine Baugenehmigung allein sichert den Steuervorteil nicht.Wer ein Baudenkmal saniert, kann begünstigte Aufwendungen über zwölf Jahre vollständig abschreiben. Voraussetzung für die Denkmal-AfA ist jedoch die rechtzeitige Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde – eine Baugenehmigung allein sichert den Steuervorteil nicht.Redaktion experten.de / KI-generiert
08.09.2026
Immobilien

Denkmal-AfA: Warum Eigentümer vor Baubeginn handeln müssen

Baudenkmale können bei Sanierungen erhebliche steuerliche Vorteile bieten: Begünstigte Aufwendungen lassen sich über zwölf Jahre vollständig abschreiben. Doch eine Baugenehmigung allein genügt nicht. Ein neuer Praxisleitfaden zeigt, welche Abstimmungen bereits vor Beginn der Arbeiten erforderlich sind – und welche Fehler die Steuervergünstigung gefährden können.
Erfurter-Altstadt-164821457-AS-rh2010Erfurter-Altstadt-164821457-AS-rh2010rh2010 – stock.adobe.com
13.08.2021
Produkte

Denkmalimmobilien im Anlagecheck

Worin unterscheiden sich Bauten mit besonderem historischem Wert von anderen Immobilien? Was macht vor allem sie so interessant für potenzielle Käufer? Da es sich hierbei um Gebäude handelt, die einen schützenswerten Charakter aufweisen, besteht ein großes öffentliches Interesse an ihrem Erhalt beziehungsweise Wiederaufbau.

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