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Demenzerkrankte
Weitere News
Senioren-Paar-2914879-PB-PICNIC-Fotografie
PICNIC_Fotografie / pixabay.com
24.01.2019
Pflege & Gesetz
Demenzkranke können eigenen Betreuer wählen
Wenn ein an Demenz erkrankter Mensch einen gesetzlichen Betreuer benötigt, dürfen sie wählen, wer sie als Betreuer vertritt. Denn ein Betreuervorschlag erfordere weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen, sondern es ist ausreichend, wenn der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, urteilte der Bundesgerichtshof.
Frauen-unterschiedlichen-Alters-194976961-FO-Halfpoint
19.07.2018
Advertorial
Finanzielle Sorgen im Pflegefall - Frühzeitige Vorsorge schafft Sicherheit
Mit den Änderungen durch das PSG II hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen inzwischen auf rund 3,3 Millionen erhöht. Doch haben die Neuerungen auch zu umfangreichen Verbesserungen geführt? Fakt ist: Es erhalten mehr Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Der finanzielle Eigenanteil für den Einzelnen ist nach wie vor hoch. Die private Pflegevorsorge bleibt unabdingbar.