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Benachteiligungsverbot
Weitere News
Das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes begründet im Bereich des Zivilrechtsverkehrs (Abschnitt 3 des AGG) keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen Private, so der BGH.
BunteAufnahmen / pixabay
21.05.2026
Urteile
BGH zieht Grenzen des AGG im Gesundheitsbereich
Eine blinde Patientin scheitert vor dem Bundesgerichtshof mit ihrer Klage gegen eine Rehaklinik, die ihre Aufnahme abgelehnt hatte. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Bedeutung bekommen: Der BGH zieht klare Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Verhältnis zu privaten Leistungserbringern.
Menschen-Ausschnitte-Lupe-498804112-AS-patpitchaya
patpitchaya – stock.adobe.com
18.04.2023
Warum Berufsvereinigungen Mitglieder wie Arbeitnehmer gleichbehandeln müssen
Berufsvereinigungen sollten ihre Pflichten nach AGG genau kennen und erfüllen. Denn das Gesetz sieht bei Benachteiligungen nach nur Beweis eines Indizes die Umkehr der Beweislast vor – diese dann zu erfüllen, ist fast unmöglich und kann wegen Schadenersatz und „Schmerzensgeld“ sehr teuer werden.