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B 1 KR 34/18 R
Weitere News
krank-107359550-FO-filistimlyanin1
filistimlyanin1 / fotolia.com (2) © Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala
20.08.2019
Marketing & Vertrieb
Bundessozialgericht schränkt Angebot von Wahltarifen durch Krankenkassen ein
Das BSG-Urteil vom 30. Juli 2019 (Az.: B 1 KR 34/18 R) hat gezeigt, dass das Problem der von den Krankenkassen angebotenen Wahltarife etwa für Ausland, Wahlleistungen im Krankenhaus oder ergänzende Zahnleistungen in der Konkurrenz zwischen Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) nicht gelöst werden kann.
Paragraph-100369583-FO-nmann77
nmann77 / fotolia.com
05.08.2019
Marketing & Vertrieb
Krankenkassen dürfen keine Extras per Wahltarif anbieten
Gesetzliche Krankenkassen müssen das Bewerben und Anbieten von Wahltarifen beispielsweise für besonderen Auslandskrankenschutz unterlassen, soweit sie dadurch ohne gesetzliche Ermächtigung ihren Tätigkeitskreis erweitern. Unternehmen der privaten Krankenversicherung haben Anspruch darauf, lautet ein Urteil des Bundessozialgerichts.