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§ 19 WEG
Weitere News
Middle-aged man working from home-office on laptop.
opolja – stock.adobe.com
05.12.2023
4 Wände
Wohnimmobilien-Verwaltung: IHK-Zertifizierung nun Pflicht
Seit dem 1. Dezember 2023 müssen Wohnimmobilienverwalter grundsätzlich über eine IHK-Zertifizierung verfügen. Dies gilt für alle WEGs, die seit Dezember 2020 in die Verwaltung übernommen wurden. Für alle anderen gilt ein Bestandsschutz bis Juni 2024.
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Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com
15.11.2022
4 Wände
BGH urteilt zur Prozessführungsbefugnis der WEG
Eine WEG kann auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Wohnungseigentum-Erwerber weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen.
real estate developer and architect discussing new housing devel
ronstik – stock.adobe.com
08.09.2022
Recht
Übergangsfrist oft falsch verstanden
Wollen Wohnimmobilienverwalter für den Nachweis ihrer zertifizierten Qualifikation die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangfrist bis Juni 2024 nutzen, ist nicht ihr Berufseintritt als Verwalter maßgeblich, sondern wann das jeweilige WEG-Mandat in die Verwaltung aufgenommen wurde.