Recht auf Reparatur beschlossen: Was sich für Verbraucher jetzt ändert
Der Bundesrat hat heute das Gesetz zum Recht auf Reparatur verabschiedet. Damit erhalten Verbraucher künftig deutlich stärkere Rechte, wenn Smartphone, Waschmaschine, Kaffeemaschine oder andere Alltagsgeräte kaputtgehen. Hersteller müssen Reparaturen in vielen Fällen ermöglichen, Ersatzteile bereitstellen und dürfen Reparaturen nicht mehr durch technische oder softwarebasierte Hürden erschweren. Ziel des Gesetzes ist es, Produkte länger nutzbar zu machen und unnötigen Elektroschrott zu vermeiden.
Hersteller müssen Reparaturen künftig ermöglichen
Für viele Produktgruppen gilt künftig eine gesetzliche Reparaturpflicht. Hersteller müssen auf Wunsch des Verbrauchers eine Reparatur anbieten und darüber informieren, dass diese Möglichkeit besteht.
Neu ist außerdem: Hersteller dürfen Reparaturen nicht mehr durch technische oder softwarebasierte Sperren erschweren. Produkte sollen so konstruiert sein, dass sie grundsätzlich repariert werden können.
Ersatzteile und Werkzeuge müssen verfügbar sein
Wer sein Gerät selbst reparieren oder eine unabhängige Werkstatt beauftragen möchte, soll künftig bessere Chancen haben.
Hersteller müssen Ersatzteile sowie spezielle Reparaturwerkzeuge zu einem angemessenen Preis anbieten. Die Preise dürfen Verbraucher nicht davon abhalten, sich für eine Reparatur statt für einen Neukauf zu entscheiden.
Damit stärkt das Gesetz zugleich freie Reparaturbetriebe, die bislang häufig an fehlenden Ersatzteilen oder Herstellerbeschränkungen scheiterten.
Reparieren statt austauschen lohnt sich künftig stärker
Besonders attraktiv wird die neue Regelung während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Entscheidet sich der Verbraucher bei einem Mangel für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung anschließend um ein weiteres Jahr. Bislang bestand häufig die Sorge, dass nach einer Reparatur nur noch wenig Zeit bis zum Ablauf der Gewährleistung verbleibt. Dieser Nachteil entfällt künftig.
Während der Reparatur kann ein Ersatzgerät bereitgestellt werden
Ist ein Gerät mehrere Tage oder Wochen in der Werkstatt, kann der Verkäufer dem Verbraucher für diesen Zeitraum kostenlos ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen.
Gerade bei Smartphones oder Haushaltsgeräten kann dies längere Ausfallzeiten deutlich erleichtern. Einen generellen Anspruch auf ein Ersatzgerät schafft das Gesetz allerdings nicht.
Fehlende Reparatur kann selbst zum Mangel werden
Neu ist auch die rechtliche Bewertung der Reparierbarkeit.
Lässt sich ein Produkt entgegen den berechtigten Erwartungen überhaupt nicht reparieren, obwohl dies vernünftigerweise möglich sein müsste, kann dies künftig selbst einen Sachmangel darstellen. Damit rückt die Reparierbarkeit stärker in den Mittelpunkt der Produktqualität.
Worauf Verbraucher jetzt achten sollten
Mit den neuen Regeln steigen die Chancen, ein defektes Gerät wirtschaftlich weiter zu nutzen. Verbraucher sollten deshalb künftig:
- Kaufbelege sorgfältig aufbewahren.
- Bei einem Defekt gezielt nach einer Reparatur fragen.
- Nach einer erfolgreichen Reparatur die verlängerte Gewährleistungsfrist dokumentieren.
- Vor einem Neukauf prüfen, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Angebote verschiedener Reparaturbetriebe vergleichen.
Das verändert sich langfristig
Das neue Recht auf Reparatur stärkt nicht nur einzelne Verbraucherrechte. Es verändert die Spielregeln des Marktes. Hersteller müssen Produkte stärker auf Langlebigkeit und Wartungsfähigkeit ausrichten. Gleichzeitig gewinnen Reparaturbetriebe und der Ersatzteilmarkt an Bedeutung.
Für Verbraucher bedeutet das vor allem mehr Wahlfreiheit. Ein Defekt soll künftig seltener automatisch den Kauf eines neuen Geräts erforderlich machen. Statt Wegwerfen wird Reparieren zur wirtschaftlich attraktiveren Alternative.
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