Keine Werbung mit „Nirgendwo Günstiger Garantie“
Die HUK-COBURG hatte gegen die Check24-Gruppe geklagt, weil sie den Hinweis in der Werbung des Portals für Autoversicherungen auf eine „Nirgendwo Günstiger Garantie“ als irreführend und wettbewerbswidrig ansieht.
Verbraucher bekämen den Eindruck, dass sie ihre Autoversicherung nirgendwo anders günstiger bekämen, allerdings sind die Tarife des Versicherers häufig günstiger. Das Landgericht Köln hat nun der Klage der HUK-COBURG gegen die Check24-Gruppe stattgegeben.
Aber CHECK24 darf Tarife von der HUK Coburg weiterhin auf dem Vergleichsportal führen – auch wenn keine Abschlussmöglichmöglichkeit besteht, denn CHECK24 strebt eine möglichst vollständige Marktabdeckung an und agiert damit im Sinne der Verbraucher, die sich auf einen Blick umfassend informieren wollen. So bietet das Portal umfassende Tarifinformationen und ist kein reiner Preisvergleich.
So darf Check24 weiterhin Kraftfahrtversicherungen in Preisvergleiche aufnehmen ohne hierfür einen Preis zu nennen. Dagegen hat die HUK mittlerweile Berufung eingelegt. Auch die Logos darf das Vergleichsportal weiter verwenden.
Urteil vom 18. September 2018 (Landgericht Köln, Az. 31 O 376/17)
Bild: © ra2 studio / fotolia.com
Themen:
LESEN SIE AUCH
Neodigital: Produkte nun bei CHECK24 vertreten
Kfz-Policen der Allianz über Verivox erhältlich
Versichererwebsites haben beim Online-Abschluss die Nase vorn
Bei Finanzen ist online gefragt
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Sichtbarkeit wird Währung: Wie Versicherer den Vertrieb neu aufladen
Wechseljahre: Wie Versicherer Frauengesundheit neu für sich entdecken
DELA startet Brandkampagne „Selbstgespräch“
Die Bayerische wird Premium-Partner von Rot-Weiss Essen
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














