Die Beweislastumkehr zwingt zur strukturierten Dokumentation

Veröffentlichung: 14.03.2018, 06:03 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Bisher dominieren in den Medien Anwaltskanzleien die Berichterstattung zur Insurance Distribution Directive (IDD). Vermittler kommen seit Anfang des Jahres vermehrt mit der Frage auf uns zu, was konkret in der Praxis zu beachten ist. Forciert wird das Informations-Chaos durch die beantragte Verschiebung der EU-Kommission zur Anwendbarkeit der EU-Richtlinie auf den 01. Oktober 2018. Fakt ist: Sowohl der DIHK als auch der GDV stellen klar, dass die gewerberechtlichen Vorschriften des IDD-Umsetzungsgesetzes in Deutschland am 23. Februar 2018 in Kraft treten und somit anzuwenden sind.

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cms.xuqsm.x Karsten Allesch, Geschäftsführer DEMV Deutscher Maklerverbund GmbH

Die größten Veränderungen sind die verpflichtende Weiterbildung und die erweiterten Beratungs- und Dokumentationspflichten. Wie Weiterbildung konkret in der VersVermV umgesetzt wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Bisher liegt lediglich ein Referentenentwurf vor, der erwartungsgemäß noch modifiziert wird.

Lassen Sie uns daher darauf beschränken, was Sie künftig bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten beachten müssen. Laut BaFin fallen hierunter alle Produkte zur Altersvorsorge, außer der Basisvorsorge, betrieblichen Altersvorsorge und Riester.

Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung

In der Beratung soll sichergestellt werden, dass das infrage kommende Produkt geeignet ist. Daher ist nach § 7c VVG künftig Folgendes zu erfragen:

  • Kenntnisse und Erfahrungen des Versicherungsnehmers in Bezug auf den speziellen Produkttyp
  • Finanzielle Verhältnisse des Versicherungsnehmers, einschließlich der Fähigkeit, Verluste zu tragen
  • Anlageziele und Risikotoleranz des Versicherungsnehmers

Auf Basis der Angaben sollen Berater erkennen, ob das Produkt angemessen ist, und dürfen dieses nur dann empfehlen.

Beweislastumkehr zwingt zur strukturierten Dokumentation

Künftig muss somit der Vermittler nachweisen, warum das empfohlene Produkt geeignet und angemessen ist, und nicht mehr der Kunde. Eine unvollständige oder sogar nicht vorhandene Beratungsdokumentation wird somit zum Rechtsrisiko. Der Deutsche Maklerverbund hat eine Beratungsdokumentation entwickelt, womit Vermittler systematisch die Beratung spartenübergreifend dokumentieren können.

Im Bereich der Versicherungsanlageprodukte wird der Nutzer durch eine Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung geführt, um alle relevanten Inhalte zu dokumentieren. Mittels Vorlagen, die individuell angepasst werden können, lassen sich auch komplexe Beratungen zeitsparend dokumentieren und die Maklerhaftung reduzieren.

Als Versicherungsmakler können Sie das Tool dauerhaft kostenfrei nutzen. Einen Test-login können Sie hier beantragen.

DEMV Deutscher Maklerverbund GmbH
info@demv.de

Bilder: (1-2) © DEMV Deutscher Maklerverbund GmbH (3) © experten-netzwerk GmbH

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