Umfassender Schutz für Betriebe ist ein Muss

Haftpflichtrisiken lauern in jedem Unternehmen. Wenn im Betriebsalltag mal etwas schief läuft, sollte ein Unternehmen richtig geschützt sein, ansonsten kann ein Schaden schnell existenzbedrohend werden.

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Unternehmer haften bei Schäden nicht nur für das eigene Fehlverhalten, sondern auch für das ihrer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt dann vor den finanziellen Folgen der beruflichen Fehler und Missgeschicke. Vermehrt treten dabei auch Gefahren aus dem Bereich neuer Technologien auf, die abgesichert werden sollten.

Einen umfangreichen Schutz bietet die VHV FIRMENPROTECT Haftpflicht. Am 18. September kommt ein überarbeiteter Tarif mit über 30 Leistungserweiterungen und neuen Merkmalen auf den Markt. Hersteller, Handel, Handwerk und Dienstleister profitieren davon.

Mit dem neuen Tarif können sich ab sofort auch Servicebetriebe, Kfz-Dienstleister oder Kleingewerbetreibende, wie z.B. Nachhilfelehrer oder Fitnesstrainer umfassend und bedarfsgerecht absichern:

  • bei Personenschäden (wenn sich z.B. jemand an einem Produkt verletzt),
  • bei Sachschäden (wenn Mitarbeiter fremde Sachen beschädigen),
  • bei Vermögensschäden (weil z.B. im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflicht gelieferte Teile wieder ausgebaut werden müssen).

Highlight 1: Keine Streitigkeiten über den Zeitwert durch Neuwertentschädigung

Die Jacke eines Kunden wird beim Friseur durch das Auftragen von Haarfärbemittel verunreinigt. Das Kleidungsstück ist schon 20 Monate alt. Viele Versicherer erstatten in solchen Fällen nur den Zeitwert. Die VHV FIRMENPROTECT reguliert dagegen bei versicherten Sachschäden bis 5.000 Euro den Neuwert, wenn die beschädigte Sache nicht älter als 24 Monate ist. Die Jacke des Kunden wird in diesem Beispiel komplett erstattet. Somit werden aus kleinen Problemen keine großen und es werden deswegen nicht die Geschäfts- oder Kundenbeziehungen gestört.

Highlight 2: Lohnbearbeitungs- und -verarbeitungsschäden

Wenn Unternehmen vom Auftraggeber gestellte Sachen be- und verarbeiten, können Fehler mit teuren Folgen passieren. Die VHV FIRMENPROTECT Haftpflicht leistet bis zu 300.000 Euro für Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung oder Vernichtung von fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer zur Lohnbearbeitung oder -verarbeitung, Reparatur oder sonstigen Zwecken übernommen hat.

Highlight 3: Abwehr unberechtigter Ansprüche unterhalb der Selbstbeteiligung

Die VHV prüft bei jedem Schaden die Haftpflichtfrage. Wenn die Forderung nach Schadenersatz berechtigt ist, springt die VHV ein. Auch im Fall von unberechtigten Ansprüchen erfüllt die VHV ihre Abwehr- und Schutzfunktion für den Versicherungsnehmer und wehrt diese ab. Dies ist ab sofort sogar für Ansprüche unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung gegeben: Auch wenn der geforderte Schadenersatz geringer ist als die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers, kommt die VHV ihrer Abwehr- und Schutzfunktion nach und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Highlight 4: Starke, optionale Zusatzleistungen

Jeder Betrieb kann seine Betriebshaftpflicht nach individuellem Bedarf durch Zusatzbausteine erweitern und sich somit passgenau absichern, wie z.B. durch den Cyber-Baustein, der jedes Unternehmen umfangreich vor den Folgen von Cyber-Attacken schützt. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten seinen Betrieb bestmöglich zu versichern, wie durch die umfangreich erweiterte Produkthaftpflichtversicherung, eine globale Anschlussdeckung (Master Cover) oder eine Rückrufkostenversicherung für Kfz-Teile-Zulieferer.

Durch die Leistungs-Update-Garantie profitieren Bestandskunden automatisch und ohne weitere Kosten von zukünftigen Verbesserungen der VHV FIRMENPROTECT Haftpflicht und bieten dem Makler damit eine Entlastung bei der jährlichen Überprüfung der Verträge.

Weitere Informationen gibt es hier.

Bild: © Photographee.eu / fotolia.com

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