VHV Unfalltarif ohne Gesundheitsprüfung

Veröffentlichung: 24.03.2016, 06:03 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Die Partner der Vermittler aus Hannover suchen ständig nach Wegen, Makler bestmöglich zu unterstützen. Daher haben sie im Unfallprodukt einen Verzicht auf die Gesundheitsprüfung eingeführt und garantieren, dass Kunden im Leistungsumfang beim Wechsel keine Nachteile haben. Nach der Markteinführung hat die VHV ausschließlich positive Rückmeldung erhalten. Besonders der Wegfall der Gesundheitsfragen kommt gut an. Das spiegeln auch Verkaufszahlen wider.

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cms.ilntt.x Michael Galuba, Leiter SHU Privat & Sach-Firmen, VHV Allgemeine AG

Keine Gesundheitsprüfung im KLASSIK-GARANT

Um die Beratung des Unfallprodukts zu vereinfachen, verzichtet die VHV im Unfalltarif VHV KLASSIK-GARANT seit Sommer auf die Gesundheitsprüfung. Der wichtige Unfallschutz ist damit unabhängig von Vorerkrankungen oder sonstigen medizinischen Werten und somit grundsätzlich für jeden erhältlich. Maklern wird so eine Hürde im Vertrieb des Unfallprodukts genommen, die in der Vergangenheit oft zu Missverständnissen führte und teils für den Kunden mit unangenehmen Situationen verbunden war, die unter Umständen das Beratungsgespräch belastet haben. Der aufgrund des Leistungskatalogs anspruchsvolle Verkauf von Unfallversicherungen wird dadurch vereinfacht und ermöglicht es dem Vermittler, stärker auf den Leistungsumfang einzugehen. Das führt durch die Klärung von Fragen zu einem bedarfsgerechteren und haftungssicheren Verkauf.

Darüber hinaus sind riskante Hobbys, nach denen bei der Antragsstellung auch regelmäßig gefragt werden muss, seit 01.07.2015 bei der VHV nicht mehr problematisch. Denn diese sind uneingeschränkt mitversichert, solange keine separate Lizenz oder Erlaubnis notwendig ist (zum Beispiel beim Gleitschirmfliegen), um diese auszuüben. Selbst das Flugrisiko kann separat versichert werden.

Besserstellungsgarantie – Leistungsverbesserung garantiert

Auf die Haftungssicherheit des Maklers zahlt auch die Besserstellungsgarantie ein. Sie ist Bestandteil des Exklusiv-Bausteins der VHV Unfallversicherung. Sollten Kunden bei ihrem vorherigen Versicherungsanbieter in einzelnen beitragsfreien Leistungsmerkmalen bessere Konditionen im Bereich Unfallversicherung erhalten haben, dann wird das Angebot auf das gewohnte Niveau aufgebessert. So wird sichergestellt, dass sich der Wechsel für den Kunden auf jeden Fall lohnt und Makler werden dadurch hinsichtlich ihrer Beraterhaftung unterstützt.

Leistungsumfang und Leistungserweiterungen runden das Produkt ab

Der Deckungsumfang des VHV Unfallprodukts überzeugt schon seit jeher durch einen erweiterten Unfallbegriff. Denn beispielsweise werden auch Unfälle abgedeckt, die infolge von Bewusstseins- oder Herz-Kreislauf-Störungen entstanden sind, und es kommt zur Leistung bei Herzinfarkten oder Schlaganfällen sowie anderen Ereignissen wie Zeckenstichen, Strahlenschäden und Vergiftungen aller Art. Hier ist neu, dass der Schutz gegen alle Vergiftungen auch auf Jugendliche und Erwachsene über 14 Jahren ausgeweitet wurde. Ebenfalls attraktiv ist die Vorschusszahlung auf Invalidität. Unfallgeschädigte erhalten Geldleistungen bereits vor der abschließenden Feststellung der Invalidität. Das heißt, sie müssen nicht erst die finale Einstufung des behandelnden Arztes abwarten, die oftmals Monate in Anspruch nehmen kann.

Die Versicherungssummen gestaltet die VHV ebenfalls anhand ihres Anspruchs, ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten. Abgesichert werden bis zu 1 Million Euro für die Invaliditätsleistung, bis zu 2.000 Euro monatliche Unfallrente und bis zu 250.000 Euro Todesfallsumme. Diese Summen werden dann im entsprechend schweren Schadenfall vollständig ausgezahlt. Jedoch müssen Kunden bzw. Vermittler den Bedarf korrekt ermitteln. Wobei die Gefahr besteht, dass nur pauschal eine „kleine“ und nicht bedarfsgerechte Summe gewählt wird.
Gute Empfehlungen dazu bietet unter anderem der Bund der Versicherten.

Bild: (1) © Sykwong / fotolia.com (2) © Michael Galuba, VHV Allgemeine AG

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