Ein Gericht in Sevilla verhängte ein ungewöhnliches Urteil gegen den Chef einer Verbraucherschutzorganisation: Er muss den Text seiner Verurteilung 30 Tage lang einmal täglich twittern - so berichtet der Guardian.
Dieses Urteil trifft den Verbraucherschützer, weil er über Monate hinweg eine Konkurrenzorganisation per Tweet auf dass übelste beleidigt, verleumdet und diffamiert habe.
Da der Urteilstext zu lang für die 140 Zeichen-Botschaften ist, muss der Verurteilte ein besonderes Tool nutzen, das die vollständige Veröffentlichung der vier Absätze erlaubt. Darüber hinaus muss er Schadenersatz in Höhe von 4.000 Euro zahlen und 57 besonders beleidigende Tweets löschen.
Einsichtig zeigt sich der Verurteilte nicht - auf die Frage, wann er denn mit den Tweets beginne, soll er geantwortet haben: "Niemals".
Bild: © Pavel Ignatov / fotolia.com
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