Rürup für alle - nicht nur für Selbstständige
Die Vorteile von Swiss Life Maximo können Kunden jetzt auch vom Staat gesponsert genießen: Die fondsgebundene Rürup-Rente von Swiss Life bietet beachtliche Steuervorteile. Mit ihr profitieren Kunden jedes Jahr ein wenig mehr von staatlicher Förderung. Denn Swiss Life Maximo Basisrente ist individuell zugeschnitten und überzeugt durch eine selbstbestimmte Anlagestrategie.
Ob Geschäftsführer, Unternehmer, Angestellter oder Best Ager - ihnen allen bietet Swiss Life Maximo Basisrente Steuervorteile. So können sich diese Zielgruppen schon für geringe – und flexible – Beiträge eine umfassende Zukunftsvorsorge sichern. Die hohen Renditechancen einer Schweizer Vermögensverwaltung im Zentrum der Kapitalanlage sorgen dafür – und lassen diese Anlage zum idealen Rürup-Modell für eine lebenslange Versorgung werden. Umfangreiche Garantien und Steuersparvorteile inklusive. Auch für eventuell später auftretende kritische und emotional aufgeladene Situationen kann vorgebeugt werden, so zum Beispiel für den externen Versorgungsausgleich bei einer Scheidung.
Vorteile auf einen Blick
- Swiss Life Maximo Basisrente bietet eine höhere Renditeerwartung als eine klassische Basisrente.
- Die hohe Sicherheitsorientierung macht die Basisrente zur ersten Wahl für alle, die Risiken scheuen. Dafür sorgen umfangreiche Garantien, eine automatische Gewinnsicherung und ein innovatives Ablaufmanagement.
- Die Beiträge können als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung Ihres Kunden abgesetzt werden.
- Das Kapital wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
- Swiss Life Maximo Basisrente ist pfändungs- und insolvenzgeschützt.
- Das mehrfach ausgezeichnete "Anlagekonzept" weist den Weg aus dem Zinstal.
Swiss Life Maximo gibt eine hohe Sicherheit. Denn auf die optionale Beitragsgarantie ist bei Swiss Life Maximo Basisrente Verlass. Schon mit kleinen Anlagebeträgen können Kunden von den Chancen des Kapitalmarkts profitieren – die Swiss Life Wetterstation macht’s möglich: Sie beobachtet täglich das Kapitalmarktwetter - und strukturiert die Kapitalanlage bei Bedarf täglich neu.
Diese Rechnung geht auf
Zum Jahreswechsel hat der Staat das förderfähige Beitragsvolumen nochmal erheblich angehoben, sodass Beschäftigte bei der Einkommenssteuererklärung bis zu 80 Prozent der geleisteten Beiträge geltend machen können. Bis 2025 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent an. Für das Jahr 2015 kann man in der Steuererklärung bis zu 22.172 Euro als Sonderausgabe veranschlagen – bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung sogar das Doppelte. Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro und einer monatlichen Einzahlung in die Rürup-Rente in Höhe von z. B. 200 Euro bekommen die Anleger so etwa 700 Euro pro Jahr vom Finanzamt zurückerstattet.
Informationen jetzt unter www.maximo-rente.de.
Bild: © violetta /pixabay.com
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