„Cybersicherheit ist keine exklusive Disziplin“
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni in Kraft – und verpflichtet Anbieter von E-Commerce-Plattformen, Banking-Apps und Betriebssystemen zu mehr digitaler Zugänglichkeit. Was bislang oft als freiwilliger Service galt, wird jetzt zur rechtlichen Pflicht. Im Gastkommentar erklärt Ari Albertini, CEO bei FTAPI, warum Barrierefreiheit weit mehr ist als ein gesetzliches Muss – und wie digitale Sicherheit und Teilhabe künftig gemeinsam gedacht werden müssen.
Wer Software entwickelt, entwickelt immer auch Zugang zur digitalen Welt. Ziel muss sein, dass alle Menschen digitale Anwendungen sicher, selbstbestimmt und ohne Barrieren nutzen können. Denn digitale Sicherheit bedeutet nicht nur Schutz vor Angriffen, sondern auch Zugang zu Schutzmechanismen für alle. Nur wenn Sicherheit bedienbar, verständlich und inklusiv ist, erfüllt sie ihren Zweck.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, wird Barrierefreiheit zur gesetzlichen Pflicht. Dazu zählen unter anderem E-Commerce-Plattformen, Banking-Apps und Betriebssysteme, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Auch wenn nicht alle Softwarelösungen unmittelbar betroffen sind, sendet das Gesetz ein deutliches Signal: Digitale Teilhabe wird zur Anforderung.
Besonders deutlich wird das im Bereich der IT-Sicherheit. Sicherheitsmechanismen sollen den Zugriff Unbefugter verhindern, nicht den Zugang für Berechtigte erschweren. Wenn Captchas nicht lesbar sind, Zwei-Faktor-Verfahren nicht bedienbar oder Sicherheitsdialoge für Screenreader unzugänglich, entsteht keine Sicherheit, sondern ein Ausschluss. Technologie, die Menschen ausschließt, untergräbt Vertrauen – und damit auch ihre eigene Schutzwirkung.
Barrierefreiheit und Cybersicherheit sind kein Gegensatz. Im Gegenteil: Sie bedingen einander. Bedeutet konkret: Nur, wenn alle Menschen digitalen Schutz auch nutzen können, entsteht echte Resilienz. Nur, wenn Systeme verständlich und zugänglich sind, werden sie auch richtig angewendet. Und nur wenn Unternehmen Verantwortung für beide Seiten übernehmen – für Schutz und Teilhabe –, wird Technologie zu dem, was sie sein sollte: ein Ermöglicher.
Barrierefreiheit ist keine Nebensache. Sie ist ein Qualitätsmerkmal digitaler Verantwortung. Und sie ist kein alleiniger Job der Software-Entwicklung, sondern ein Kulturthema: in Produktteams, Managementrunden, politischen Leitlinien und Innovationsprogrammen.
Nutzen wir die Chance, Sicherheit und Teilhabe gemeinsam zu denken – für digitale Lösungen, die wirklich für alle funktionieren.
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