Neuer DIN-Standard für die Anlageberatung

Wer sein Vermögen anlegt, wünscht sich in der Regel drei Dinge: Sicherheit, eine gute Rendite und schnelle Liquidierung, falls Bedarf besteht. Anlageberaterinnen und -berater sollten deshalb den finanziellen Hintergrund, das Wissen und die Risikobereitschaft ihrer Kunden genau kennen, um ein passgenaues Anlagemodell anbieten zu können.

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Bellow view of happy couple having a meeting with insurance agent.Bellow view of happy couple having a meeting with insurance agent.Drazen – stock.adobe.com

Hier hilft eine neue Norm: Die im Juni 2022 veröffentlichte DIN 77223 unterstützt Finanzberater, ein Risikoprofil von Privatanlegern einfach und standardisiert zu erarbeiten. Die Norm gibt Privatpersonen so mehr Sicherheit bei Investitionsentscheidungen und schützt sie zugleich vor interessensgesteuerten Risikoprofilierungen. Das Dokument mit dem Titel „DIN 77223 – Finanzdienstleistungen – Risikoprofilierung von Privatanlegern Abgleich mit Gesamtvermögen und zweckbezogenen Vermögensteilen“ ist ab sofort hier erhältlich.

Mehr Transparenz und Sicherheit bei Investitionen

Die DIN 77223 leistet einen wichtigen Beitrag, um das Risiko bei Investitionsvorhaben vorab besser abschätzen zu können und Anlagemodelle zu wählen, die zu den Erwartungen und finanziellen Möglichkeiten des Anlegers passen. Sie beschreibt einen Prozess, mit dem Berater die Risikobereitschaft von Privatanlegern mithilfe einer Wertentwicklungsmatrix systematisch mit der Risikostruktur ihres Vermögens abgleichen können.

Der Leitfaden helfe Finanzberatern und Kunden gleichermaßen, die Risikotragfähigkeit realistisch einzuschätzen, erklärt Dr. Klaus Möller, Obmann des Normenausschusses und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG. Das senkt die Gefahr, dass eine Investition am Ende nicht den gewünschten Erwartungen entspricht oder gar zu einer finanziellen Notlage führt.

Eine Besonderheit ist, dass die Norm auch die Risikoklassifizierung von Immobilien enthält. Diese ist nach Auffassung des DIN-Arbeitsausschusses – der sich aus Maklern, Unternehmens- und Verbandsvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherschützern zusammensetzt – unabdingbar, um die Risikostruktur des vorhandenen Vermögens festzustellen und mit der Risikobereitschaft abzugleichen. Möller betont:

Ein solches Regelwerk gab es in Deutschland bislang nicht.

Die Norm ist nach der im Februar 2019 veröffentlichten DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ und der im September 2021 veröffentlichten DIN 77235 „Finanzanalyse von Unternehmen“ bereits die dritte DIN-Norm für die Finanzberatung.

In drei Schritten zum Risikoprofil

Inhaltlich schließt die DIN 77223 an die DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ an, nimmt einzelne Teilbereiche – etwa die Ergebnisdarstellung – aber noch einmal konkreter in den Blick. Der methodische Ansatz umfasst dabei drei übergeordnete Prozessschritte: Datenaufnahme, Datenaufbereitung und abschließende Ergebnisdarstellung.

Im ersten Schritt werden die notwendigen Daten zur Risikoprofilierung mittels Tabellen erhoben. Dazu zählen beispielsweise die finanzielle Situation des Anlegers, seine Kenntnisse und Erfahrungen mit einzelnen Vermögensanlagen, die generelle Risikobereitschaft sowie Anlagebetrag, -zweck, -dauer und Liquidierbarkeit der geplanten Investition.

Im zweiten Schritt wird das Know-how des Anlegers unter Berücksichtigung der eigenen Risikotragfähigkeit und Risikoklasse seines Gesamtvermögens mit Formen der Entscheidungsfindung sowie einzelnen Vermögensanlagen abgeglichen. So erhalten Beraterinnen und Berater ein detailliertes Bild des Anlegers, das alle erforderlichen Parameter für die Risikoprofilierung abdeckt und als Grundlage für die anschließende Beratung dient. Ebenso lassen sich auch nur einzelne Module als DIN-konforme Bausteine nutzen und in bereits etablierte Prozesse integrieren.

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