Gut geschützt im Homeoffice

Wie Unternehmen ihre Mitarbeiter im Homeoffice im Fall von Cyberangriffen und Unfällen versichern können: VHV CYBERPROTECT und VHV FIRMENPROTECT UNFALL im Überblick.

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Das Coronavirus bestimmt seit Monaten das Leben in Deutschland. Millionen von Menschen in Deutschland arbeiten von zu Hause aus. Wenn Arbeitnehmer auch zukünftig vermehrt von zuhause arbeiten, lauern Gefahren, an die man nicht direkt denkt. Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter beispielsweise gegen die Folgen von Cyberangriffen oder Unfällen, die beim Arbeiten zuhause entstehen können, zum Beispiel mit Produkten wie VHV CYBERPROTECT und VHV FIRMENPROTECT Unfall zu schützen.

Die Maschen der Cyberkriminellen

Homeoffice birgt nicht nur besondere Herausforderungen für die Organisation der neuen Arbeitswelt, sondern auch für die IT-Sicherheit. Viele nutzen für das mobile Arbeiten ihre privaten Geräte, die vielleicht nicht immer 100-prozentig geschützt sind. Das wissen auch die Cyberkriminellen. Damit ist die Gefahr, dass Unternehmensdaten gestohlen, gelöscht oder verschlüsselt werden, besonders hoch.

Momentan nutzen Cyberkriminelle den Wissensbedarf der Menschen bezüglich der Corona-Thematik für sich aus, um gefährliche Schadsoftware zu verbreiten. Die neue Gefahr kommt über gefälschte Webseiten sowie Spam-Mails zum Thema Corona. Die gefälschten Webseiten fordern die Besucher zur Installation einer Software auf. Dieses ist eine Falle der Cyberkriminellen. Für den Besuch einer seriösen Website ist die Installation von zusätzlicher Software üblicherweise nicht notwendig. Ein weiteres Einfallstor für Cyberkriminelle sind manipulierte E-Mails, die häufig schadhafte Links oder infizierte Anhänge enthalten.

Eine Versicherung allein reicht nicht, um Angriffe zu unterbinden. Die folgenden Tipps sollten mobil arbeitende Personen beherzigen:

  • Eine aktuelle Antiviren-Software nutzen.
  • Regelmäßige Software-Updates durchführen, um Sicherheitslücken in Betriebssystem und der verwendeten Software zu schließen. Am besten eignet sich hierfür die automatische Updatefunktion.
  • Trennung von Admin- und Useraccounts: Falls der Mitarbeiter kein IT-Administrator ist, sollte er einen einfachen Useraccount ohne Administratorrechte nutzen.
  • Unberechtigte Datenzugriffe verhindern, indem zum Beispiel Firewall, 2-Faktor-Authentifizierung (Speziell beim Zugriff auf Unternehmensserver mit einem Passwort und Token-Kennwort) oder Verschlüsselungstechnologien genutzt werden.
  • Mindestens einmal wöchentlich die Daten sichern.
  • Keine unbekannte Software installieren.
  • Und wie im Büro gilt es natürlich auch zu Hause: Besonders bei auffälligen E-Mails oder Dateianhängen, insbesondere von unbekannten Absendern, vorsichtig sein. Die Anhänge nicht öffnen und nicht auf unbekannte Links klicken.

Das Restrisiko absichern mit VHV CYBERPROTECT

Die VHV versichert mit VHV CYBERPROTECT Unternehmen auch bei der Arbeit ihrer Mitarbeiter im Homeoffice. Es ist dabei unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit mit der Unternehmens-Hardware oder mit privater Hardware durchgeführt wird.

Der Abschluss von VHV-CYBERPROTECT ist dabei ganz einfach online oder über PDF-Anträge möglich. Bis zu einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro genügt es, 7 einfache Risikofragen zu beantworten, um den Versicherungsschutz zu beantragen.

Ein weiteres Highlight ist, dass die VHV sofortigen Versicherungsschutz bietet, auch wenn einzelne Sicherheitsanforderungen (zum Beispiel eine Passwortrichtlinie), noch nicht umgesetzt wurden. In diesen Fällen wird dem Versicherungsnehmer für die Umsetzung eine Übergangsfrist von einem Monat gewährt.

Gerade bei Cyberversicherungen ist die kostenlose Leistungs-Update-Garantie besonders wertvoll, da die Produkte einem schnellen Entwicklungsprozess unterliegen.

Auch wenn der Angriff von den eigenen Mitarbeitern durchgeführt wird, sind Unternehmen geschützt, da Vorsatz und Bedienfehler mitversichert sind. Im Schadenfall besteht für betroffenen Unternehmen, bei der VHV keine „Werkstattbindung“, das heißt konkret, dass zum Beispiel auch der eigene IT-Dienstleister die Wiederherstellung des IT-Systems übernehmen kann. Dies ist für viele Unternehmen ein wichtiger Vorteil.

Die Ansprache von Gewerbekunden bis 10 Millionen Euro Umsatz ist mittlerweile wirklich einfach. In den meisten Fällen kann der Geschäftsführer die Risikofragen direkt beantworten und mit den selbstrechnenden Anträgen können Sie eine verbindliche Preisauskunft geben und natürlich auch direkt Versicherungsschutz beantragen.

Übrigens: Für die eigene Absicherung bietet die VHV Vermittlern einen Rabatt in Höhe von bis zu 30 Prozent (bis zum Mindestbeitrag) an. Die rabattierte Prämie gilt für die gesamte Dauer des Vertrages und kann unter anderem auch über CyberDirekt berechnet und sofort abgeschlossen werden.

Die Vorteile der VHV CYBERPROTECT zusammengefasst:

  • Freie IT-Dienstleisterwahl: „Keine Werkstattbindung“, das heißt auch der eigene IT-Dienstleister kann zur Cyber-Schadenbehebung eingesetzt werden.
  • Sicherheit durch Experten: Zugriff auf das 24/7 VHV-Cyber-Expertennetzwerk im Schadenfall. Soforthilfe per Telefon, Fernzugriff oder Vorort. Diese Schadenhotline funktioniert wie ein digitaler Schutzbrief. Schnelle Hilfe kommt innerhalb der ersten Stunden nach Meldung des Schadens.
  • Einfacher Antragsprozess: Nur 7 verständliche Antragsfragen, die jeder Unternehmensinhaber/Geschäftsführer beantworten kann.
  • 1-Monats-Übergangsfrist: Zur Umsetzung von einzelnen IT-Sicherheitsanforderungen gilt eine Übergangsfrist bei gleichzeitig bestehendem Versicherungsschutz.
  • Repräsentantenkreis: Ein klar definierter Repräsentantenkreis sorgt für Sicherheit bei möglichen Schadenfällen.
  • Beitragsfreie Leistungs-Update-Garantie: Aufgrund der enormen Dynamik im Bereich Cyberversicherung ein echter Sicherheitsgewinn für den Kunden und auch für die Beratungsverpflichtungen des Vermittlers.

Weitere Informationen hierzu gibt es unter: https://www.vhv-partner.de/produkte/firmen/cyberprotect

VHV FIRMENPROTECT UNFALL

Sofern ein Arbeitnehmer ein eigenes Homeoffice nutzen darf, sind Unfälle, die im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen, gesetzlich versichert.

Aber wie sieht es bei Wegeunfällen aus? Im Normalfall ist auch der direkte Weg zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause gesetzlich versichert. Diese versicherten Wege zur Arbeitsstätte und zurück entfallen im Homeoffice, da sich der Arbeitnehmer ausschließlich im privaten häuslichen Bereich aufhält.

Doch auch im häuslichen Umfeld gibt es einiges zu beachten. Das Verlassen des Arbeitsplatzes, um kurz auf die Toilette zu gehen, ein Getränk aus der Küche zu holen oder am Küchentisch Mittag zu essen, sind nur einige Beispiele, die als sogenannte „eigenwirtschaftlichen privaten Tätigkeiten“ zu betrachten sind. Und diese stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – unter anderem, weil der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Sicherheit dieser privaten Wege – auch innerhalb des Hauses – hat. Somit besteht im Homeoffice regelmäßig die Gefahr, dass eintretende Unfälle, die nicht im eigentlichen Sinne auf die versicherte berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind, nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.

Mit VHV FIRMENPROTECT Unfall bietet die VHV eine Gruppenunfallversicherung für das Unternehmen an, das dienstliche, berufliche Tätigkeiten genauso versichert wie privates eigenwirtschaftliches Handeln innerhalb der eigenen vier Wände.

Folgende Vorteile bietet VHV FIRMENPROTECT Unfall:

  • 24-Stunden-Versicherungsschutz für die Mitarbeiter im Homeoffice
  • VHV FIRMENPROTECT Unfall leistet unabhängig davon, ob der Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit passiert
  • Versicherungsschutz gilt weltweit – somit auch bei einer Auslandstätigkeit
  • Selbstständige Unternehmer, die oftmals nicht gesetzlich versichert sind, können sich bereits als Einzelperson versichern. Auch mitarbeitende Familienangehörige des Firmeninhabers können abgesichert werden.
  • Günstige Beiträge durch Mehrpersonennachlässe bereits ab der dritten versicherten Person
  • FIRMENPROTECT Unfall ist ideal für kleine und mittelständische Unternehmen
  • Wahlweise individuelle Leistungsarten und Versicherungssummen darstellbar
  • Reduzierter administrativer Aufwand für Arbeitgeber durch Vereinbarung der Direktanspruchsregelung – ein Schadenfall wird mit dem betroffenen Mitarbeiter direkt abgewickelt.

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