ErnstfallSchutz: Kinder beitragsfrei mitversichern

Die Ernstfallschutz-Zusatzversicherung schließt auch eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern ein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf leibliche, sondern auch auf Adoptiv- und Stiefkinder, sofern diese im Haushalt der versicherten Person leben.

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Mutter-und-Kind-227110855-AS-SergeVoMutter-und-Kind-227110855-AS-SergeVo(1) SergeVo – stock.adobe.com (2) AssekuranZoom GbR

Für leibliche Kinder beginnt der Versicherungsschutz bereits ab Geburt, während andere Anbieter die Mitversicherung von Kindern erst ab dem zweiten Lebensmonat oder sogar erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erklären. Adoptiv- und Stiefkinder werden mit der Adoption beziehungsweise mit der Eheschließung der versicherten Person in den Versicherungsschutz aufgenommen.

Der Versicherungsschutz  endet mit dem vollendeten 18. Lebensjahr des mitversicherten Kindes. Bei Eintritt einer leistungspflichtigen schweren Erkrankung beziffert sich die Versicherungsleistung für mitversicherte Kinder mit 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, maximal mit 35.000 Euro. Sofern in dem Versicherungsvertrag mehrere Kinder beitragsfrei mitversichert werden, ist die Versicherungsleistung auf insgesamt 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Ein derart umfassender und gleichzeitig beitragsfreier Versicherungsschutz für Kinder aus einer Dread-Disease-Zusatzversicherung sichert der NÜRNBERGER ein Alleinstellungsmerkmal.

Mit der Absicherung von Krebserkrankungen, die leider auch schon im Kindesalter auftreten können, sowie Verbrennungen, schweren Kopfverletzungen oder dem Verlust von Grundfähigkeiten als Folge eines Unfalls bietet der Tarif ErnstfallSchutz-Zusatzversicherung einen für Kinder und Jugendliche in vielen Punkten alltagsrelevanten Versicherungsschutz. Und es entsteht dadurch kein zusätzlicher Beitrag.

Sinnvolles Add-on

Mit der ErnstfallSchutz-Zusatzversicherung der NÜRNBERGER kann der Versicherungsschutz aus einer Berufsunfähigkeits oder Grundfähigkeitsversicherung um die Absicherung von schweren Erkrankungen umfassend ergänzt und aufgewertet werden.

Der beitragsfreie Versicherungsschutz für leibliche, Adoptiv- und Stiefkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wertet den Tarif weiter auf und sichert der NÜRNBERGER aufgrund der Anzahl der für Kinder beitragsfrei mitversicherten Risiken ein USP für diesen Zusatztarif.

Aktuell wird die ErnstfallSchutz-Zusatzversicherung nur in der Comfort-Variante angeboten. Hier wäre es wünschenswert, dass der Versicherer auch die Zusatzversicherung – vergleichbar der selbstständigen Dread-Disease-Versicherung – als Premiumschutz mit einer Second-Event-Lösung gegen Mehrbeitrag anbietet.

https://www.experten.de/2020/06/17/immer-wichtiger-ein-alltagsrelevanter-versicherungsschutz/

https://www.experten.de/2020/06/17/die-absicherung-von-schweren-krankheiten/

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