Neues Gesetz zur Restkreditversicherung polarisiert

Veröffentlichung: 14.08.2024, 08:08 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Ab Januar 2025 dürfen Finanzinstitute nach einer neuen Gesetzesänderung des Bundes Restkreditversicherungen nicht mehr mit dem Darlehensabschluss koppeln. Stattdessen sollen sieben Tage dazwischenliegen, die „Cool-off-Phase“. Eine aktuelle Studie der AXA Partners zeigt, dass das neue Gesetz Kreditnehmende polarisiert. Von den 500 befragten Kreditnehmenden bewerten 35 Prozent die neue Regelung positiv, während 23 Prozent sie als negativ empfinden.

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Kredite-Haengeregister-1473920-AS-Falko-MatteKredite-Haengeregister-1473920-AS-Falko-MatteFalko Matte – stock.adobe.com

Die Einführung der siebentägigen Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Kredits und einer Restkreditversicherung sorgt für gemischte Reaktionen. Während einige Kreditnehmende die zusätzliche Bedenkzeit schätzen, sehen andere darin unnötigen Mehraufwand und fühlen sich entmündigt.

Emotionale Sicherheit als Haupttreiber

30 Prozent der Befragten gaben an, dass ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis der wichtigste Faktor für den Abschluss von Restkredit- und Einkommensversicherungen sei. Weitere 24,5 Prozent nannten die mögliche Belastung der Angehörigen als Grund. „Unsere Studie zeigt, dass ein besseres Verständnis und verstärkte Information über den Einkommens- und Existenzschutz zukünftig zu einer höheren Abschlussquote führen können“, erklärt Alexander Hoffmann, Geschäftsführer bei AXA Partners. Wenn die Einkommenskraft gemindert ist, etwa durch einen Unfall, dienen auch diese Versicherungen der Existenzsicherung. Das Modell ist dabei noch weniger bekannt als Restkreditversicherungen – 39 Prozent der Befragten geben an, das Konzept „Einkommensversicherung“ nicht zu kennen.

Der Einkommensschutz schließt in Versicherungsfällen wie unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit die entstehende Einkommenslücke. Wichtig ist, dass diese Versicherungsart unabhängig von Krediten jeglicher Art ist. Die Studie zeigt auch, dass 27 Prozent der Befragten bereits eine Restkreditversicherung abgeschlossen haben, während nur 6,2 Prozent eine Einkommens- und Existenzschutzversicherung besitzen. Dabei weist der Einkommensschutz eine höhere Wiederabschlusstendenz auf.

Auswirkungen auf Customer Journey und digitale Transformation

Angesichts der neuen Gesetzgebung müssen Banken und Versicherungen ihre Customer Journey neugestalten, um die Hürden bei der Nachbuchung von Versicherungen zu senken und einfachere Kontaktkanäle zu schaffen. „Die digitale Transformation spielt eine Schlüsselrolle bei der Optimierung des Abschlussprozesses“, betont Alexander Hoffmann. „Fast jede*r zweite Befragte bevorzugt einen rein digitalen Abschluss. Dies bietet der Branche eine enorme Chance, die Abschlussprozesse effizienter zu gestalten und den Einkommens- und Existenzschutz stärker hervorzuheben.“

87 Prozent der Befragten haben ihre Restkreditversicherung bisher direkt mit dem Kreditabschluss verbunden, meist bei der Bank oder dem Händler. Diese Praxis wird durch die neue Regelung verändert, was eine Anpassung der Prozesse notwendig macht. Zudem bevorzugen 67 Prozent der Befragten einen Online-Abschluss, wobei persönliche Beratung nach wie vor wichtig ist und als Ergänzung zu einem digitalen Prozess gesehen wird.

„Die neue gesetzliche Trennung von Versicherungs- und Darlehensabschluss polarisiert beim Endkunden. Wir sehen darin jedoch eine Chance, durch digitale Prozesse und verstärkte Beratung die Kundenzufriedenheit zu steigern“, sagt Hoffmann.

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