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13.02.2015
Weitere News
MaklerAnSchnueren-55183841-FO-Sergey-Nivens
13.02.2015
Recht
Versicherungsmakler als Dienstleister der Versicherer
Der Gesetzgeber plant ein verpflichtendes Überprüfungs- und Einsichtsrecht des Versicherers (VR) bei seinen Dienstleistern hinsichtlich aller outgesourcten Dienstleistungen durch eine Novelle des § 32 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Dabei geht der Gesetzgeber – womöglich irrtümlich - davon aus, dass Makler vom VR unabhängig sind, nur dem Versicherungsnehmer verpflichtet und daher keine Dienstleister für Versicherer sind.