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03.02.2015
Weitere News
Kalender-67648121-FO-Stillfx
03.02.2015
Finanzen
Keine Übergangsfrist für Vermittler von Direktinvestments
Vermittler von Direktinvestments (zum Beispiel Container) haben keine Übergangsfrist, um eine Erlaubnis gem. § 34f Abs. 1 Nr. 3 nachzuweisen. Das könnte insbesondere beim Ablegen des Sachkundenachweises zum Problem auf der Zeitachse führen.