Krankenversicherungsschutz für den Medizinernachwuchs

Jungärzte diskutieren Ergebnisse mit Laptop
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Studierende, die sich für einen der begehrtesten, aber auch schwierigsten universitären Studiengänge entscheiden, haben einen langen Weg vor sich. Auf Versicherungsmaklerunternehmen, die sich auf die Absicherung des „Medizinernachwuchses“ konzentrieren wollen, wartet in der Kundenberatung deshalb eine anspruchsvolle Zielgruppe.

Andreas Krüger, Key-Account-Manager Maklervertrieb, INTER Krankenversicherung AG geht im Gastbeitrag auf bedeutende Details ein, unter anderem auch, warum schon im Studium die Weichen für den Versicherungsschutz gestellt werden sollten.

Andreas Krüger
Andreas Krüger, Key-Account-Manager Maklervertrieb, INTER Krankenversicherung AG © INTER Krankenversicherung AG

Um die Zulassung für die Fächer Humanmedizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie zu ergattern, muss man in Deutschland ein Einser-Abitur in der Tasche haben. Für den Studiengang Medizin stehen in Deutschland zwei Varianten zur Verfügung: der Regelstudiengang sowie Modellstudiengänge. Bei letzterem gibt es kein einheitliches Modell, es unterscheidet sich von Universität zu Universität. Der Abschluss ist bei beiden Varianten jedoch gleich. In diesem Beitrag beziehen wir uns auf den klassischen Studiengang. Der Andrang und Wettbewerb für das Studienfach sind mit bis zu 50.000 Bewerbenden jährlich sehr groß, etwa 11.000 davon erhalten pro Jahr eine Zulassung. Teilweise überbrücken junge Menschen dafür sogar bis zu 15 Wartesemester. Am 19.12.2017 entschied dann das Bundesverfassungsgericht, dass das Zulassungsverfahren und die lange Wartezeit in Teilen verfassungswidrig sind – gefordert wurde eine Neuregelung des Vergabeverfahrens bis Ende 2019. Zur Abiturnote sollen weitere Eignungskriterien und mindestens ein weiteres Kriterium für die Zulassung verpflichtend sein. Zudem mehr Transparenz und über die Landesgrenzen vergleichbare Abiturnoten.

Mit und ohne Abitur: Der Weg ist das Ziel

Auf Basis der neuen Richtlinien können auch Nicht-Abiturienten Medizin studieren. Grundvoraussetzung ist die mittlere Reife sowie der Nachweis einer mindestens zweijährigen und mit der Note 2,5 abgeschlossenen Berufsausbildung im Bereich Medizin.

Zusätzlich muss mindestens drei Jahre in einem Beruf gearbeitet worden sein, der für die Studienplatzvergabe anerkannt wird. Dazu zählen Arzthelfer, Ergotherapeuten, Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten oder auch Rettungsassistenten. Wurden die Hürden genommen, wartet auf Studierende mit und ohne Abitur die lange Regelstudienzeit von sechs Jahren. Für jeden verpflichtenden Teil der zwölf Semester „Vorklinik, Klinik und Praktisches“ muss eine eigene Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Nur damit kann die ärztliche Ausbildung abgeschlossen werden.

1. Vorklinik

Die Grundlagen des menschlichen Körpers und der Medizin bilden den Schwerpunkt im ersten Studienabschnitt, ergänzt um theoretisches Wissen aus Physik, Physiologie und Biologie sowie der Anatomie. Zudem sind ein Erste-Hilfe-Kurs und das dreimonatige Pflegepraktikum zu absolvieren. Nach dem bestandenen Physikum geht es in der „Klinik“ weiter.

2. Klinik

Mit drei Jahren im Lehrkrankenhaus ist „Klinik“ der umfangreichste Part des Studiums. Gelehrt wird Wissen rund um Krankheiten und Heilmethoden in der Allgemeinmedizin, Anästhesie, Dermatologie, Gynäkologie, Neurologie, Chirurgie – um nur einige zu nennen.

Das „Hammerexamen“

Nach insgesamt zehn Semestern kann das zweite Staatsexamen, das „Hammerexamen“, abgelegt werden. Dafür müssen alle Leistungsnachweise für die Prüfungszulassung vorliegen: das bestandene Physikum, alle bestandenen Leistungsnachweise aus dem klinischen Studium, der Nachweis für 120 Tage Famulatur sowie von fünf Blockpraktika. Mit Bestehen des „Hammerexamens“ wird die Approbation zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit erteilt. Wurde das Zweite Staatsexamen bestanden, kann die Approbation zur Ausübung der ärztli­chen Tätigkeit bei den zuständigen Landesärztekammern der Bundesländer beantragt werden.

3. Praktisches Jahr

In den 48 Wochen des letzten Studienabschnitts stehen in Tertialen à 16 Wochen die praktischen Erfahrungen in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie und einem Wahlfach im Mittelpunkt. Für diese Zeit in einer Klinik oder Einrichtung muss keine Vergütung gezahlt werden, da es dafür keine einheitlichen Regeln gibt. Sollte dies doch der Fall sein, dürfen 597 Euro nicht überschritten werden. Nach dem Bestehen der mündlich-praktischen Prüfung bestätigt eine Prüfungsurkunde als Abschlusszeugnis die erreichte Gesamtnote. Dann steht den Absolventen die weite Welt der Gesundheitsbranche offen.

Versicherungsschutz: Schon im Studium die Weichen stellen

Studierende müssen während des Studiums über einen sehr langen Zeitraum sehr hohe Ansprüche erfüllen. Umso wichtiger ist es, diese sehr gut ausgebildeten Menschen frühzeitig zu informieren, welcher Versicherungsschutz schon im Studium wichtig ist. Für diese Anforderungen steht der Optionstarif INTER Opti zur Verfügung, damit ein späterer Wechsel in jeden offenen Krankenvoll- oder Krankenzusatztarif der INTER Krankenversicherung möglich ist. Zur Verfügung steht dies allen gesetzlich, freiwillig oder privat bei der INTER krankenversicherten Personen, die das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Andreas Krüger, Key-Account-Manager Maklervertrieb bei der INTER Krankenversicherung, ergänzt in diesem Zusammenhang, welche Optionen für diesen Abschluss bestehen: einmalig eine oder mehrere Zusatzversicherungen zur GKV für verbesserte Leistungen in der ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Versorgung sowie eine Krankentagegeldversicherung.

Krankenvollversicherung während des Studiums

Bei der Wahl des Gesundheitsschutzes sind die Belastungen, die durch die Ausübung des Arztberufes entstehen, in jedem Fall zu berücksichtigen. Das Stresslevel ist sehr hoch, wenn Ärzte beispielsweise durch Schichtarbeit bis zu zwölf Stunden pro Tag oder noch mehr in Kombination mit einem Bereitschaftsdienst arbeiten. Studierende, die sich deshalb schon frühzeitig für eine Krankenvollversicherung entscheiden, können die Gesundheitsleistungen über den INTER JAZ 300 A ab dem 21. Lebensjahr bis spätestens zur Vollendung des 39. Lebensjahres abschließen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

Der Leistungsumfang des INTER JAZ 300 A-Tarifs ist identisch mit dem des Tarifs JA U + JE U, einem Tarif auf Premium-Niveau mit Leistungen wie zum Beispiel Unterbringung im Einbettzimmer, Chefarztbehandlung sowie die Erstattung ambulanter, stationärer und zahnmedizinischer Leistungen über die Höchstsätze GOÄ & GOZ hinaus. Liegt das Jahreseinkommen nach Beendigung des Studiums oder mit Beginn der Facharztausbildung über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), kann in jeden anderen offenen Krankenvollversicherungstarif der INTER Krankenversicherung für Human- und Zahnmediziner gewechselt werden.

Sollte die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) aber unterschritten werden, erfolgt eine verpflichtende Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Für das Jahr 2024 liegt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 69.300 Euro jährlich. In diesem Fall kann der Tarif JAZ 300 A in den Tarif INTER Opti umgewandelt werden. Sobald das Gehalt später die dann gültige JAEG übersteigt, ist ein Wechsel in jeden anderen offenen Krankenvollversicherungstarif der INTER Krankenversicherung für Human- und Zahnmediziner möglich. Noch mehr Wissenswertes zu dieser Zielgruppe lesen Sie auch in diesem eBook.

Bild (2): © INTER Krankenversicherung AG