Lassen Sie uns über Pflege sprechen …

© InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group

Ein Pflegefall kann in jeder Lebensphase auftreten, mit immensen Auswirkungen für Betroffene und deren Angehörige. Eine Situation, über die kaum jemand freiwillig nachdenken möchte, denn sie zeichnet in der eigenen Vorstellungskraft ein abstraktes Gebilde mit düsteren Vorzeichen: eine komplett neue Lebenssituation, zusätzliche finanzielle Belastungen und ein Leben, das in neue Bahnen gelenkt werden muss. Es verwundert deshalb nicht, dass die Absicherung des Pflegefallrisikos durch diese Sensibilität in der Kundenberatung gerne auch auf später verschoben wird.

Gemeinsam mit Marcus Stephan, Vorstand der InterRisk Versicherungen, betrachten wir die Pflegefallvorsorge aus der Sicht der Unfallversicherung.

Ein Praxisfall zeigt uns, warum dieser Blickwinkel nicht ins Hintertreffen geraten sollte. Ein Oberschenkelhalsbruch ist bei älteren Personen keine Seltenheit. Nach einem Krankenhausaufenthalt stellt sich für viele die Frage: Wer übernimmt die Betreuung in den eigenen vier Wänden? Ist man eventuell langfristig auf Hilfe und Pflegeleistungen angewiesen? Und wer soll das bezahlen?

Herr Stephan, kann eine Unfallrente in diesem Zusammenhang überhaupt Leistungen erbringen?

Ich möchte Ihre Frage in zweierlei Hinsicht beantworten. Grundsätzlich geht es doch erst einmal darum, trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Und andererseits sich mit der Frage zu beschäftigen: Von wem möchte ich wo und wie gepflegt werden, ohne dass ich gegebenenfalls die Beziehung meiner Kinder untereinander als auch zu ihren Partnern zu sehr strapazieren möchte? Das bedeutet, dass einerseits genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen müssen: eigenes Vermögen oder die Absicherung über geeignete Vorsorgemaßnahmen, wie zum Beispiel Pflegerenten- oder Tagegeldversicherungen.

Übersteigt die Prämie dafür das zur Verfügung stehende Budget oder kann der gewünschte Versicherungsschutz aufgrund von Vorerkrankungen nicht erreicht werden, kann eine gute Unfallversicherung mit ihren zahlreichen Assistance- und Zusatzleistungen, insbesondere Umbaumaßnahmen in Form von behindertengerechten baulichen Anpassungen, oder lebenslangen Rentenzahlungen nicht nur sehr hilfreich sein, sondern durchaus absolute Mehrwerte erbringen. Insofern kann Ihre Frage mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden, da der Oberschenkelhalsbruch in unserem XXL-Tarif eindeutig den „Unfallbegriff erfüllt“ und damit die Grundvoraussetzung für etwaige Leistungen gegeben ist.

Wie sieht es denn mit dem Leistungsanspruch aus?

Für die zahlreichen und vielfältigen Assistance- und Zusatzleistungen entsteht der Leistungsanspruch direkt mit der Erfüllung des Unfallbegriffs, ohne dass eine anerkannte Invalidität oder ein anerkannter Pflegegrad vorliegen muss. Bei der Invaliditätsleistung aus Kapital und/oder Rente muss die Invalidität im Sinne der Bedingungen erfüllt sein, bei der grundsätzlich eine unfallbedingte und dauerhafte Einschränkung vorliegen muss. Die Unfallrente weist dabei den Vorteil auf, dass der Leistungsanspruch auf lebenslange Rentenzahlung bereits zu 100 Prozent entsteht, sobald mindestes ein anerkannter Pflegegrad 2 aufgrund eines Unfalls vorliegt.

Wie schnell können Versicherte mit einer Leistungszusage und somit der Kostenübernahme rechnen?

Wie eben geschildert, kann dies bei den Assistance- und Zusatzleistungen direkt nach dem Unfall erfolgen. Den Pflegegrad hingegen bestimmt der Medizinische Dienst der Pflegekassen. Dieser ist verpflichtet, den Pflegegrad binnen 25 Arbeitstagen festzustellen. Somit können die Versicherten sehr zeitnah mit einer lebenslangen Rentenzahlung rechnen, da wir uns an dieses Ergebnis binden und für die Leistungszusage nicht erst die dauerhafte Invalidität prüfen müssen.

Apropos Kostenübernahme: Welche Leistungen werden erbracht? Und wie lange?

Die Leistungen sind sehr vielfältig. Aber lassen Sie mich anhand eines konkreten Leistungsbeispiels aufzeigen, welche Mehrwerte eine Unfallrente mit Assistance- und Zusatzleistungen bringen kann: Eine ältere, alleinstehende Frau ist auf nassem Untergrund ausgerutscht und zog sich eine Schultereckgelenkssprengung zu. Nach einer OP und kurzem Krankenhausaufenthalt wurde sie nach Hause entlassen.

Die Tochter wohnte aber über 400 Kilometer entfernt, sodass sie die Betreuung nicht übernehmen konnte. Die Tochter meldete den Unfall und wir konnten binnen drei Tagen eine kurzzeitige Pflegemaßnahme über unseren Assistancedienstleister organisieren, deren Kosten wir bedingungsgemäß bis zu sechs Monate übernehmen. Des Weiteren wurde die tägliche Verpflegung mit einer warmen Mahlzeit sowie notwendigen Einkäufen und Besorgungen zweimal wöchentlich übernommen. Gleiches galt für die Fahrdienste zur Physio. Weitere Leistungen wie zum Beispiel Reinigungsdienste im Mehrfamilienhaus oder die Betreuung eines Haustiers wurden hier nicht benötigt. Der Pflegegrad 2 wurde aufgrund eines Unfalls anerkannt, sodass die Kundin die versicherte lebenslange Rente beziehen konnte.

Ich denke, dieses Beispiel zeigt sehr gut, wie die Assistanceleistungen einerseits helfen, den Alltag zu organisieren, und andererseits zeigen, dass die entstandenen Zusatzkosten, in diesem Fall komplett, übernommen wurden, ohne dass dazu eine Invalidität oder der Pflegegrad 2 festgestellt sein muss. Berücksichtigt man die weiteren zukünftigen Eigenanteile, die im Pflegefall auf die Dame zukommen können, so hilft die lebenslange Rentenzahlung enorm, diese aufzufangen.

Ein Oberschenkelhalsbruch ist sicherlich ein latent vorhandenes Thema. Doch wie sieht es aus, wenn eine Bewusstseinsbeeinträchtigung, ausgelöst durch einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt oder eine Epilepsie, zu einer folgenschweren Beeinträchtigung mit Invalidität und somit zum Pflegefall führt?

In unserem XXL-Konzept gelten grundsätzlich keine Ausschlüsse bei den genannten Bewusstseinseinschränkungen. Somit sind alle Kunden auch für diese Fälle bestens abgesichert.

Pflegetagegeld, Pflegerente oder Leistungen aus der Unfallversicherung: Welche Empfehlung geben Sie für die Kundenberatung?

Es geht nicht um das Entweder-oder. Pflegerenten- und Tagegeldversicherungen stellen weiterhin die umfänglichere Pflegeabsicherung dar und bleiben dafür das Maß der Dinge. Hier gilt es in der Beratung, die auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Lösung zu erarbeiten. Klar ist aber auch, dass eine Unfallversicherung, analog unserem XXL-Konzept, mit entsprechenden Assistance- und Zusatzleistungen sowie lebenslangen Rentenzahlungen ab Pflegegrad 2 in vielen Fällen zielgerichtete Mehrwerte bietet.

Herr Stephan, vielen Dank für das Gespräch.