Die uniVersa hat ihren Berufsunfähigkeitsschutz für Beamte und Beamtenanwärter weiter verbessert. Die bisherige Dienstunfähigkeitsklausel ist jetzt deutlich vorteilhafter. So wird die Entscheidung des Dienstherrn nicht mehr überprüft, sondern die reine Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen wird als Dienstunfähigkeit (DU) anerkannt.
Damit bietet die uniVersa jetzt eine „echte“ und vollumfängliche DU-Absicherung an. Diese gilt auch für Richter und Polizisten. Erhöht wurden auch die Absicherungsgrenzen. Je nach Dienstgrad können jetzt zwischen 750 und 1.100 Euro monatlich abgesichert werden. Bisher waren nur zwischen 500 und 1.000 Euro Monatsrente versicherbar.
Für Beamte auf Widerruf und Probe ist zudem ein zweiter Vertrag über 1.250 Euro (bisher 750) mit fünfjähriger Versicherungsdauer möglich. Damit kann die Versorgungslücke in jungen Jahren bis zur Verbeamtung geschlossen werden. Verbesserungen gab es auch bei der Nachversicherungsgarantie.
Hierbei ist ein Ausbau des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei steigendem Einkommen und verschiedenen Lebensereignissen wie Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit möglich sowie neuerdings auch bei einer Reduzierung der beamtenrechtlichen Versorgung und beim Tod des Ehegatten oder Lebenspartners.
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Beamte und Richter benötigen eine spezielle Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit (DU). Die uniVersa hat ihren Schutz nun deutlich erweitert und bietet eine „echte DU-Klausel“ an. Diese sichert Beamte bei einer Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand ab, indem sie automatisch als Berufsunfähigkeit (BU) anerkannt wird. Damit entfällt eine zusätzliche medizinische Leistungsprüfung.
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