Angesichts der weltweit beobachteten erhöhten Sterblichkeit durch die Corona-Pandemie erwarten Expert*innen eine Anpassung der Kalkulation der Risikotarife, zum Beispiel für die Risikolebensversicherung.
So berichtet etwa „Versicherungswirtschaft-heute“, dass die Unternehmen nun gezwungen seien, ihre Risikomodelle anzupassen. Mit Blick auf Risikotarife seien „höhere Prämien … durchaus möglich“. Nach Ansicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV) sollte dann aber im Gegenzug auch die Kalkulation von Riester-Renten und anderen Rententarifen angeglichen werden. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, erklärt:
Sinkt die Lebenserwartung wie derzeit beobachtet, müsste sich das in höheren Riester-Renten niederschlagen. Gerade jetzt müssen die Kalkulationsannahmen der Versicherungswirtschaft auf den Prüfstand gestellt werden. Die Aufsichtsbehörde Bafin ist zum Handeln aufgefordert.
Schon die derzeit üblichen Annahmen zur Lebenserwartung sind nach Ansicht des Versicherungsmathematikers überzogen. Verschiedene Forschungsinstitute wie auch die Fachwelt beobachten die dramatische Entwicklung und weisen darauf hin, dass das „Sterberisiko (…) durch die Pandemie deutlich“ steigt, wie die renommierte Max-Planck Gesellschaft erklärt. Derartige Änderungen in der Lebenserwartung schlagen sich für die Versicherungstarife üblicherweise aber immer nur zum Nachteil der Versicherten durch.
Keine Verbesserung für Renten-Tarife in Aussicht
Kleinlein erwartet eine Verteuerung bei Risikotarifen, jedoch keine Verbesserung für Renten-Tarife wie zum Beispiel die Riester-Rente. Diese Rententarife werden schon seit knapp 20 Jahren mit deutlich überzogenen Annahmen zur Lebenserwartung kalkuliert, was der BdV regelmäßig als Fehlkalkulation brandmarkt. Die Gesetzeslage lässt es zu, dass die Versicherungsunternehmen nur die für sich selbst günstigen und für Kundinnen ungünstigen Folgerungen aus dem Sinken der Lebenserwartung ziehen. Kleinlein erläutert:
Das Aufsichtsrecht gibt den Versicherungsunternehmen die Freiheit, bei solchen Kalkulationsfragen stets gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entscheiden.
Die Aufsichtsbehörde Bafin könnte jedoch mit Rundschreiben und einer mutigen Anwendung des Prinzips der Missstandsaufsicht gegensteuern. Laut Kleinlein, hoffe der BdV darauf, dass nicht zuletzt die Auswirkungen der Pandemie die Aufsichtsbehörde zu einer Evaluation der Rentenkalkulation animiert.
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