Start aus der Poleposition

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Mit der Basler Lebensversicherung hat sich zum 1. Juli der 20. Anbieter einer selbstständigen Grundfähigkeitenversicherung vorgestellt. Der von dem in Hamburg ansässigen Unternehmen entwickelte Tarif GrundfähigkeitenVersicherung überrascht und überzeugt gleichermaßen mit einem umfassenden Versicherungsschutz, transparenten Versicherungsbedingungen, einigen Alleinstellungsmerkmalen und einer guten Anbindung an die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hierarchische Tarifstrukturen

Auch die Basler Lebensversicherung hat sich – wie auch andere Anbieter – für ein hierarchisches Tarifsystem entschieden. Bereits mit den Tarifbezeichnungen Bronze, Silber und Gold hat der Versicherer sein Angebot positiv an den Kunden adressiert. Die Tarifbezeichnungen signalisieren dem Verbraucher subjektiv, dass alle Angebote qualitativ im Spitzensegment anzusiedeln sind. Mit diesem Wording legt die Basler die Messlatte hoch auf und fordert den engagierten Vermittler zu einer detaillierten und gleichermaßen kritischen Analyse auf.

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Bereits in der Tarifstufe Bronze listet die Basler 19 versicherte Risiken. Der Katalog umfasst vier versicherte Organfunktionen, zehn motorische, feinmotorische und sensorische Grundfähigkeiten, eine gesetzliche Betreuung sowie eine Pflegebedürftigkeit der versicherten Person. Hervorzuheben ist, dass der Versicherungsschutz im Tarif GrundfähigkeitenVersicherung Bronze nicht nur die wichtigste Grundfähigkeit, das heißt den Verlust der Fahrerlaubnis Pkw, sondern auch weitere Grundfähigkeiten aus dem Bereich der Alltagsmobilität umfasst.

Sofern sich der Versicherungsnehmer für die Tarifstufen Silber oder Gold entscheidet, wird der Versicherungsschutz um zusätzliche Grundfähigkeiten, aber auch um die Absicherung eines behördlich angeordneten Berufsverbots nach dem Infektionsschutzgesetz erweitert. Im Katalog der im Tarif Gold versicherten Risiken benennt die Basler mit Riechen, Schmecken, Ziehen und Schieben vier neue Grundfähigkeiten, die dem Versicherer nicht nur ein Alleinstellungsmerkmal, sondern mit Riechen und Schmecken auch weitere Berufsgruppen, zum Beispiel im Bereich der Gastronomie, erschließen.

Mobilitätsverlust im Fokus

In ihren Versicherungsbedingungen betreibt die Basler an einigen Stellen Understatement. Grundfähigkeiten, deren Verlust für sich allein genommen einen Versicherungsfall begründen, werden in der Auflistung zusammengefasst, zum Beispiel bei feinmotorischen oder sensorischen Grundfähigkeiten. Aber auch der Verlust der Fahrerlaubnis Pkw wird sehr diskret unter der Headline Mobilität versteckt. Unter diesem Überbegriff hat die Basler nicht nur den Entzug der Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen, sondern auch eine Einbuße der Fahrerlaubnis für Motorräder, der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Fähigkeit, ein Fahrrad zu fahren, subsumiert.

In ihren Versicherungsbedingungen beschränkt die Basler einen Verlust der Fahrerlaubnis Pkw auf die Fahrerlaubnisklasse B. Nachdem das Kraftfahrtbundesamt die Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B zum 1. Januar 2020 auf rund 19 Millionen beziffert hatte, der Gesamtbestand an Fahrerlaubnissen für Personenkraftwagen aber auf rund 55 Millionen einzuschätzen ist, würde diese Einschränkung einen nicht unerheblichen Anteil potenzieller Neukunden benachteiligen. Der Versicherer hat diesen Kritikpunkt schnell entkräftet und in seinen FAQs erklärt, dass die Leistungsvoraussetzungen allgemein auf einen Verlust der Fahrerlaubnis Pkw beziehungsweise den Verlust der Fahrerlaubnis Krad unter Verzicht auf eine Nennung von Fahrerlaubnisklassen abstellen.

In eine Beurteilung des versicherten Risikos Verlust der Fahrerlaubnis Pkw muss natürlich auch das von einem Versicherer in den Annahmerichtlinien vorgegebene Mindesteintrittsalter der versicherten Person einfließen. Im Fall der Basler wird das Mindesteintrittsalter mit sechs Jahren benannt. Nachdem auch die Nichterteilung der Fahrerlaubnis Pkw oder auch der Fahrerlaubnis Krad für die Begründung eines leistungspflichtigen Versicherungsfalls ausdrücklich in den AVB benannt wird, sind auch Personen, die im Kindes- und Jugendlichenalter versichert werden, dem Versicherungsschutz unterstellt.

Die Tatsache, dass die Basler nicht den behördlichen Entzug einer Fahrerlaubnis fordert, sondern auch die freiwillige Abgabe des Führerscheins als Voraussetzung für eine Leistungszahlung akzeptiert, hebt den Wert dieser versicherten Risiken. Natürlich muss eine Einbuße der Fahrerlaubnis medizinisch begründet werden.

Sofern der Vermittler sein Angebot an einen Berufskraftfahrer adressieren möchte, kann auch ein Verlust der Fahrerlaubnis Lkw beziehungsweise Bus optional mitversichert werden. Mit Blick auf über 22,5 Millionen Fahrerlaubnisinhaber der Klasse C und fast 242.000 Führerscheininhaber der Klasse D eine äußerst interessante Zielgruppe, die aktuell nur von der Basler und einem weiteren Anbieter mit einem die Grundfähigkeit Verlust der Fahrerlaubnis Lkw/Bus beinhaltenden Grundfähigkeitentarif erschlossen werden kann.

Während nach den Versicherungsbedingungen anderer Gesellschaften der Verlust der Grundfähigkeit Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs nur auf motorische Einschränkungen des Versicherungsnehmers abstellt, hat die Basler auch eine demenzielle Erkrankung als einen möglichen Leistungsauslöser gelistet. Die geforderte mittelschwere Demenz, das bedeutet einen Schweregrad 5 auf der Global Deterioration Scale nach Reisberg, verpflichtet allerdings auch ohne den Nachweis der Unfähigkeit, ein Verkehrsmittel des ÖPNV zu nutzen, den Versicherer zur Leistungszahlung.

Absicherung schwerer und psychischer Krankheiten

Bereits mit der Tarifstufe Bronze umfasst der Versicherungsschutz mit einer Einschränkung der Herz-, Nieren-, Lungen- und Leberfunktion vier schwere Krankheiten. Diese Absicherung von Dread-Disease-Risiken kann mit der Option KrankheitenSchutz noch um die schweren Krankheiten Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose und das Risiko eines schweren Unfalls ergänzt werden.

Möchte der Versicherungsnehmer psychische Krankheiten absichern, kann mit der Option PsycheSchutz ein sehr umfassender Versicherungsschutz, der die meisten im ICD-Katalog gelisteten Diagnosen umfasst, angeboten werden. Voraussetzung für eine Leistungspflicht des Versicherers ist neben dem fachärztlichen Nachweis der psychischen Erkrankung eine volle Erwerbsminderung der versicherten Person, basierend auf der Unfähigkeit, mindestens drei Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen.

Der Beurteilungszeitraum für psychische Krankheiten beträgt zwölf Monate und ein Rentenbescheid des Sozialversicherungsträgers wird für den Nachweis einer vollen Erwerbsminderung nicht anerkannt. An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass ein leistungsbegründendes Anerkenntnis eines Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung oder eines anderen Versorgungsträgers viele freiberuflich und selbstständig tätige Versicherte benachteiligen würde, da dieser Personenkreis in den meisten Fällen keinen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat und somit auch keinen sozialrechtlichen Nachweis führen kann.

USP „Gelbe-Schein-Regelung“

Mit der Aufnahme der Option ArbeitsunfähigkeitsSchutz bietet die Basler ihren Kunden nicht nur die Möglichkeit einer Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos, sondern sichert sich auch als erster Anbieter einer „Gelben-Schein-Regelung“ in Verbindung mit einer Grundfähigkeitenversicherung ein weiteres Alleinstellungsmerkmal.

Nachdem bei der Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos „gut gedacht“ nicht zwingend auch „gut gemacht“ bedeuten muss – die Negativbeispiele in den AVB von Berufsunfähigkeitsversicherungen sind durchaus zahlreich, müssen die Leistungsvoraussetzungen für den Versicherungsfall sehr genau geprüft werden.

Mit ihrer Auslegung einer leistungspflichtigen Arbeitsunfähigkeit lehnt sich die Basler teilweise an die sozialrechtliche Definition der Arbeitsunfähigkeit an. Insbesondere der in den AVB benannte Anspruch auf eine fortlaufende Leistungszahlung auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung der versicherten Person unterstreicht diese Aussage. Im Versicherungsfall wird der Versicherungsnehmer für die Dauer des Leistungsanspruchs von der Beitragszahlung zu der Grundfähigkeitenversicherung befreit und der Versicherer zahlt eine Rente in Höhe der versicherten Grundfähigkeitenrente und damit eine eigenständige Tarifleistung im Fall der Arbeitsunfähigkeit aus.

Auch wenn aktuell die Auszahlung einer Grundfähigkeitenrente noch nicht als Beendigungsgrund für die Krankentagegeldversicherung im Sinne von § 15 Abs. 1 b) MB/KT 2009 in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherer benannt wird, ist mit einer zunehmenden Popularität der Grundfähigkeitenversicherung und einer steigenden Anzahl von Anbietern nicht auszuschließen, dass eine derartige Regelung den Weg in die AVB der privaten Krankentagegeldversicherung finden wird. Die Basler hat für diesen Fall aus heutiger Sicht schon einmal die Weichen in die richtige Richtung gestellt.

Im Fall einer bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers besteht für maximal 18 Monate ein Anspruch auf Leistungszahlung. Der gleiche Zeitraum gilt auch für die Summe aller Leistungszahlungen wegen Arbeitsunfähigkeit während der Versicherungsdauer. Für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung benennt die Basler eine maximale Leistungsdauer von 36 Monaten und hebt die Leistungsdauer damit von der Grundfähigkeitenversicherung ab.

In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass die Grundfähigkeitenversicherung – auch aus vertriebspolitischen Gründen – in einem anderen Preissegment als eine Berufsunfähigkeitsversicherung angesiedelt ist. Natürlich könnte man die Option ArbeitsunfähigkeitsSchutz und weitere Optionen der Berufsunfähigkeitsversicherung 1 : 1 in die Grundfähigkeitenversicherung spiegeln, was dann wiederum höhere Beiträge zur Folge und eine Ausgrenzung der einen oder anderen Zielgruppe aus monetären Gründen zur Folge hätte.

Tatsache ist, dass die Option ArbeitsunfähigkeitsSchutz der Basler für ihren Tarif GrundfähigkeitenVersicherung ein weiteres Alleinstellungsmerkmal sichert. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Grundfähigkeitenversicherung als kostengünstigere Alternative an Kunden mit einem vergleichsweise niedrigen Vorsorgebudget adressiert wird. Die Vertreter dieser Zielgruppe sind zumindest als Arbeitnehmer pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Personenkreis hat bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit regelmäßig Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers und daran anschließend auf Zahlung von Krankengeld für 72 Wochen, sodass eine auf 18 Monate ausgelegte Leistungszahlung aus der Grundfähigkeitenversicherung mit den arbeits- und sozialrechtlichen Leistungsansprüchen zeitlich korreliert.

Schnittstelle zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Die BU-Wechseloption

Der Forderung nach einer konzeptionellen Verknüpfung von Grundfähigkeiten- und Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer mit dem Angebot einer BU-Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung nachgekommen. Die BU-Wechseloption ist dabei nicht obligatorischer Vertragsbestandteil, sondern kann vielmehr vom Versicherungsnehmer fakultativ vereinbart werden. Für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr ist dabei eine Frage nach psychischen Vorerkrankungen zu beantworten. Sofern keine psychischen Erkrankungen anzuzeigen sind, wird das Risiko automatisch in den Vertrag eingeschlossen. Versicherte Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können die BU-Option optional vereinbaren, was im Antrag wiederum eine Frage nach psychischen Erkrankungen auslöst.

Dieses Vertragskonzept ist sinnvoll, da eine BU-Wechseloption nach den AVB der Basler bis zum vollendeten 27. Lebensjahr der versicherten Person eingelöst werden kann. Allerdings muss der Vermittler diese tarifliche Regelung berücksichtigen und jüngere Kunden über diese Option aktiv aufklären.

Die BU-Wechseloption kann nach der Mindestvertragsdauer von fünf Jahren anlässlich der Beendigung der beruflichen Ausbildung oder des Studiums und der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit durch die versicherte Person eingelöst werden, wenn die Ausbildung oder das Studium auf die berufliche Tätigkeit ausgerichtet waren.

Allerdings räumt die Basler das Anrecht auf einen Tarifwechsel auch ein, wenn die versicherte Person eine Maßnahme zu einer weiteren beruflichen Qualifikation, zum Beispiel eine Meister- oder Technikerausbildung, erfolgreich abgeschlossen hat und die weitere berufliche Tätigkeit auf diese Weiterbildungsmaßnahme abstellt. In beiden Fällen muss die BU-Wechseloption innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit beziehungsweise nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingelöst werden.

Die Höhe der zulässigen Berufsunfähigkeitsrente macht die Basler bei Einlösung der BU-Wechseloption vom Alter der versicherten Person bei Beginn der Grundfähigkeitenversicherung abhängig. Für versicherte Personen, die bei Versicherungsbeginn ihr 15. Lebensjahr bereits vollendet hatten, kann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 1.500 Euro vereinbart werden. In allen anderen Fällen wird ein maximaler BU-Schutz von bis zu 1.000 Euro im Monat eingeräumt.

Eine frühzeitige Einrichtung des Versicherungsschutzes wird von der Basler mit einem speziellen Antrag für „Kids“, der nur drei Antragsfragen umfasst, sowie bei Abschluss der Tarife Silber und Gold mit Einsteigerkonditionen, das heißt mit einem um 40 Prozent reduzierten Beitrag in den ersten drei Versicherungsjahren, gefördert.

Ein Beitrag von Alexander Schrehardt und AssekuranZoom

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