Ihr Produktangebot in der Lebensversicherung hat die uniVersa zum Jahreswechsel verbessert.
So kann jetzt in der fondsgebundenen Privat- und Rürup-Rente bereits bei Antragstellung eine einmalige Sonderzahlung aufgenommen werden. Diese wird bei der Hochrechnung der Kapital- und Rentenwerte im Angebot sowie in den vertragsrelevanten Unterlagen berücksichtigt. Weitere Sonderzahlungen sind während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Ebenso kann der monatliche Beitrag später flexibel erhöht oder reduziert werden.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird zudem auf eine Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen verzichtet. Dieser Mehrwert wurde zum Jahreswechsel in den Versicherungsbedingungen aufgenommen und gilt für die Tarife Exklusiv und Premium
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