Alternativen sind gefragt – Optionen für die Absicherung des Pflegefallrisikos

Optionen für die Absicherung des Pflegefallrisikos – Alternativen sind gefragt
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Alterslos leben: Lebenslang fit, gesund und jung geblieben, das wünscht sich sicherlich jeder. Und Tipps dafür gibt es in den einschlägigen Medien hinreichend. Doch das Altern des Körpers ist ein natürlicher Vorgang und in der Regel nicht zu vermeiden. Die Leistungsfähigkeit nimmt ab und mit ihr auch der Energiestoffwechsel. Die Folgen sind, dass der Körper nicht mehr ganz fehlerfrei funktioniert und wir anfälliger für Krankheiten werden. Insofern kann das Alter auch als gesundheitlicher Risikofaktor bezeichnet werden.

Krankheiten als Auslöser des Pflegefalls

Die Auswirkungen einer schweren Erkrankung sind zu keinem Zeitpunkt einzuschätzen und eine Pflegebedürftigkeit ist häufig die Folge davon. Mediziner weisen regelmäßig darauf hin, dass chronische Krankheiten, wie zum Beispiel eine Herzschwäche oder Demenz, oder Ereignisse wie ein Sturz oder ein Schlaganfall dauerhafte Schäden und Einschränkungen und auch eine Pflegebedürftigkeit verursachen können. Sechs Krankheitsbilder werden in diesem Kontext genannt: Krankheiten des Kreislaufsystems, Nervensystems und Bewegungsapparates, psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen, Krebserkrankungen sowie Senilität und weitere unspezifische Symptome. Vor dem Leben, den kleinen und großen Risiken des Alltags, kann sich niemand schützen. Gegen mögliche Folgen und deren finanzielle Konsequenzen allerdings schon.

Deshalb ist es wichtig, dies auch bei jüngeren Menschen zu thematisieren. Vor dem Hintergrund demografischer Verwerfungen in Deutschland ist eine private Vorsorge unerlässlich.

Eine immense Herausforderung

Finanziellen Lücken und Einbußen beim Lebensstandard, hervorgerufen durch eine schwere Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit, kann mit bedarfsgerechter Vorsorgeplanung etwas entgegengesetzt werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es durchaus eine große Herausforderung ist, die Pflegebedürftigk eit in der Kundenberatung anzusprechen.

Die Gründe sind durchaus nachvollziehbar: Pflegebedürftigkeit ist ein dehnbarer Begriff. Und vieles, was damit nach der Umsetzung des PSG II in Verbindung steht, ist für viele Kunden eine Unbekannte oder schwer vorstellbar. Beispielsweise wird auf Basis eines komplexen Kriterienkatalogs festgestellt, inwieweit die pflegebedürftige Person gewisse Grundfähigkeiten noch eigenständig und ohne fremde Hilfe ausführen kann und ob eine gewisse Sozialkompetenz vorhanden ist. Wie viel Zeit die nötigen Hilfestellungen bei der Ausführung der Tätigkeiten des täglichen Lebens beanspruchen, ist nicht ausschlaggebend. Alleine der körperliche und geistige Zustand der pflegebedürftigen Person ist entscheidend.

Kranken- oder Lebensversicherer, deren Produkte das ADL-Punktesystem (in Deutschland wird mit vier, fünf, sechs und neun Kriterien gearbeitet) anwenden, verfügen in den Tarifen über gestaffelte Leistungen auf Basis der erreichten ADL-Punkte. Dabei wird je ein Punkt für eine nicht selbstständig ausführbare Grundfertigkeit vergeben.

Weniger abstrakt, nicht angenehm, aber nachvollziehbarer ist es für viele Verbraucher, sich mit einer schweren Erkrankung auseinanderzusetzen. Sie ist keine Unbekannte, weil sie im familiären Umfeld oder im Freundeskreis durchaus vorkommt. Deshalb ist es wichtig, dass bei einer umfassenden Analyse im Rahmen einer Vorsorgeberatung auch alternative Vorsorgemodelle einfließen und klassische Vorsorgelösungen ergänzen.

Die „Alternativen“ in der Beratung

Die Canada Life bietet mit ihrer Dread-Disease-Absicherung, die mit einem Pflegebaustein ergänzt werden kann, ein weitreichendes Absicherungskonzept. 46 schwere Krankheiten, wie zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, können mit einer vereinbarten Versicherungssumme abgesichert werden. Privatkunden können über die Versicherungsleistung, die als steuerfreie Kapitalleistung ausbezahlt wird, frei verfügen und selbst entscheiden, ob diese für eine Therapie, den Umbau der eigenen vier Wände oder eine berufliche Auszeit verwendet wird.

Der Versicherungsvertrag kann auch nachträglich und ohne erneute Gesundheitsprüfung für einen lebenslangen Versicherungsschutz verlängert werden. Dies gilt auch dann, wenn von Anfang an eine automatische, jährliche Erhöhung vereinbart wurde. Interessant ist dieses Konzept für alle Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien, Existenzgründer, Unternehmer, Hausfrauen beziehungsweise Hausmänner – jeden kann es im Ernstfall empfindlich treffen. Gerade bei jungen Familien, wenn das Budget oft noch schmal ist. Familien können deshalb zwei Personen (Lebens- oder Ehepartner) in einer Police absichern.

Die Folgen einer schweren Erkrankung sind zu keinem Zeitpunkt einzuschätzen und leider ist eine Pflegebedürftigkeit häufig die Folge davon.

Kinder sind ab dem 30. Tag nach der Geburt bis zum Alter von 18 Jahren beitragsfrei bis maximal 35.000 Euro mitversichert. Wird der Leistungsfall für eine Person (dies gilt auch für ein Kind) ausgelöst, bleibt der Versicherungsschutz für die weiteren im Vertrag aufgeführten Personen bestehen.

Optionaler Baustein Pflegeabsicherung

Der Pflegebaustein bietet Versicherungsschutz ab dem 60. Lebensjahr in Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung ab Pflegegrad 2 oder wenn drei von sechs klar definierten Tätigkeiten des täglichen Lebens nicht mehr alleine ausgeführt werden können. Hier kann zwischen einem vertraglich definierten Endalter oder einer lebenslangen Laufzeit gewählt werden. Bis zum 65. Lebensjahr ist eine verdeckte „Pflegedeckung“ als versichertes Risiko Nr. 21 mit der Abhängigkeit von einer dritten Person bereits in der Dread-Disease-Deckung beinhaltet.

Wird der Pflegebaustein hinzugefügt, ermöglicht dieser einen bis zu lebenslangen Pflegeschutz. Hier wird die Summe, die in der Schwere-Krankheiten-Police hinterlegt wurde, ausbezahlt. Das Höchsteintrittsalter für die Police und den Pflegebaustein ist 69 Jahre. Auch ein nachträglicher Einschluss ist möglich. Wichtig für die Beratung: Sofern der Versicherungsfall aufgrund einer schweren Erkrankung der versicherten Person eintritt und die vereinbarte Versicherungssumme in vollem Umfang zur Auszahlung kommt, endet das Vertragsverhältnis.

Online-Risikoprüfung

Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge kann mit der Risikoprüfung online abgeschlossen werden. Vermittler beantworten Gesundheitsfragen gemeinsam mit dem Kunden direkt in der Online-Berechnungssoftware und erhalten sofort ein Feedback, ob der Antrag angenommen wird. Bei einer Versicherungssumme bis zu 75.000 Euro und einem Versicherungsnehmer, der nicht älter als 44 Jahre ist, sind verkürzte Gesundheitsfragen zu beantworten.

Der M-Check unterstützt zusätzlich bei einem hohen Absicherungsbedarf: Medizinische Fachkräfte helfen zu Hause oder am Arbeitsplatz bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen und führen einfachere notwendige Tests durch. Mithilfe von Telefon-Interviews können Gesundheitsfragen einfach und direkt am Telefon geklärt werden. Die Folgen einer schweren Erkrankung sind zu keinem Zeitpunkt einzuschätzen und leider ist eine Pflegebedürftigkeit häufig die Folge davon.

Ein Beitrag von Alexander Schrehardt und AssekuranZoom.

Mehr zum Thema in der experten-Report-Ausgabe 05/19

 

Bilder: (1) © Halfpoint / fotolia.com (2) © experten-netzwerk GmbH

 

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