Die Entscheidungen des Europäische Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 hinsichtlich einer systematischen Arbeitszeiterfassung sollen nun in Deutschland für bestimmte Branchen ab dem vierten Quartal 2022 verpflichtend umgesetzt werden. Ein erster Überblick.
Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter nicht zur Nutzung eines Fingerabdruck-Scanners zur Arbeitszeiterfassung verpflichten, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.