10.06.2022 Nachhaltigkeit Politik Amtlich: 34f-Vermittler von ESG-Abfragepflicht ausgenommen! Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gegenüber dem VOTUM Verband bestätigt, dass für § 34f-Vermittler die Pflicht zur Ermittlung von Nachhaltigkeitspräferenzen ab dem 02. August 2022 nicht gilt.